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	<title>Open Source Ecology - Germany - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-05-15T09:34:34Z</updated>
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		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1673</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
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		<updated>2012-07-31T11:52:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
MV kann öffentlich sein, wenn man das will. --[[Benutzer:Thomas|Thomas]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas|Diskussion]]) 13:39, 31. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet öffentlich auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer durch die Leitung zweifelsfrei zu erfolgen hat. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Leitung der MV wird über Moderatorenrechte für die GBG ausgeübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Mitgliederversammlung als das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit daraufhin über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Die Protokollierung erfolgt in Form von Computer-Logfiles der Online-Versammlung, die in Papierform vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. An die Stelle der Computer-Logfiles kann der vollständige Wortlaut der Online-Versammlung in Papierform oder einem geeigneten Computer-Dateiformat (z.B. PDF) treten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1672</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1672"/>
		<updated>2012-07-31T11:42:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
MV kann öffentlich sein, wenn man das will. --[[Benutzer:Thomas|Thomas]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas|Diskussion]]) 13:39, 31. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet öffentlich auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer durch die Leitung zweifelsfrei zu erfolgen hat. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Leitung der MV wird über Moderatorenrechte für die GBG ausgeübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit daraufhin über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Die Protokollierung erfolgt in Form von Computer-Logfiles der Online-Versammlung, die in Papierform vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. An die Stelle der Computer-Logfiles kann der vollständige Wortlaut der Online-Versammlung in Papierform oder einem geeigneten Computer-Dateiformat (z.B. PDF) treten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1671</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1671"/>
		<updated>2012-07-31T11:39:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept monatliche MV */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
MV kann öffentlich sein, wenn man das will. --[[Benutzer:Thomas|Thomas]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas|Diskussion]]) 13:39, 31. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet öffentlich auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer durch die Leitung zweifelsfrei zu erfolgen hat. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Leitung der MV wird über Moderatorenrechte für die GBG ausgeübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit daraufhin über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Die Protokollierung erfolgt in Form von Computer-Logfiles der Online-Versammlung, die in Papierform zu unterzeichnen sind. An die Stelle der Computer-Logfiles kann der vollständige Wortlaut der Online-Versammlung in Papierform oder einem geeigneten Computer-Dateiformat&lt;br /&gt;
(z.B. PDF) treten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1670</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
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		<updated>2012-07-31T11:38:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet öffentlich auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer durch die Leitung zweifelsfrei zu erfolgen hat. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Leitung der MV wird über Moderatorenrechte für die GBG ausgeübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit daraufhin über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Die Protokollierung erfolgt in Form von Computer-Logfiles der Online-Versammlung, die in Papierform zu unterzeichnen sind. An die Stelle der Computer-Logfiles kann der vollständige Wortlaut der Online-Versammlung in Papierform oder einem geeigneten Computer-Dateiformat&lt;br /&gt;
(z.B. PDF) treten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1669</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1669"/>
		<updated>2012-07-31T11:29:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Leitung der MV wird über Moderatorenrechte für die GBG ausgeübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit daraufhin über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Die Protokollierung erfolgt in Form von Computer-Logfiles der Online-Versammlung, die in Papierform zu unterzeichnen sind. An die Stelle der Computer-Logfiles kann der vollständige Wortlaut der Online-Versammlung in Papierform oder einem geeigneten Computer-Dateiformat&lt;br /&gt;
(z.B. PDF) treten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1668</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1668"/>
		<updated>2012-07-31T11:24:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Leitung der MV wird über Moderatorenrechte ausgeübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit daraufhin über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Die Protokollierung erfolgt in Form von Computer-Logfiles der Online-Versammlung, die in Papierform zu unterzeichnen sind. An die Stelle der Computer-Logfiles kann der vollständige Wortlaut der Online-Versammlung in Papierform oder einem geeigneten Computer-Dateiformat&lt;br /&gt;
(z.B. PDF) treten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1667</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1667"/>
		<updated>2012-07-31T11:13:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit daraufhin über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1666</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1666"/>
		<updated>2012-07-31T11:12:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1665</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1665"/>
		<updated>2012-07-31T11:11:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Technische Umsetzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? Sonst müsste das manuell geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1664</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1664"/>
		<updated>2012-07-31T11:09:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Technische Umsetzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die MV ohne Ende müsste mehr oder weniger mit dem vorhandenen Forum realisierbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommentieren und Diskustieren der Anträge dort möglich.&lt;br /&gt;
* Informieren über neue Anträge, über das Erreichen der erforderlichen Mehrheit ist dort möglich.&lt;br /&gt;
* Abstimmen ist dort möglich&lt;br /&gt;
** über Abstimmfunktion&lt;br /&gt;
** oder über &amp;quot;+1&amp;quot; für Posts (Anträge)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: ist ein automatisches Errechnen der Beschlussfähigkeit und ein automatisches Veröffentlichen des Erreichens der erforderlichen Mehrheit möglich? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1663</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1663"/>
		<updated>2012-07-31T11:07:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt wurde (siehe 5.1.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.) und&lt;br /&gt;
* die erforderliche Mehrheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1662</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
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		<updated>2012-07-31T10:58:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.1.)&lt;br /&gt;
* und die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.)&lt;br /&gt;
* und die erforderliche Mehrheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der abstimmenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1661</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1661"/>
		<updated>2012-07-31T10:47:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzept MV ohne Ende */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen oder neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.1.)&lt;br /&gt;
* und die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.)&lt;br /&gt;
* und die erforderliche Mehrheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der stimmberechtigen Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1660</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
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		<updated>2012-07-31T10:45:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist eine Online-Mitgliederversammlung, die &amp;quot;ständig&amp;quot; dauert. Die Hauptmerkmale sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge erstellen. Die Anträge sind generell für mindestens paar Tage eröffnet, damit alle Mitglied abstimmen können. &lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht bis zur nächsten MV warten oder eine außerordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied kann innerhalb einen längeren Zeitraum von mindestens paar Tagen (Wochen oder Monate sind wären auch möglich) über jeden Antrag abstimmen.&lt;br /&gt;
** ''Vorteil'': Die Mitglieder müssen nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit an der MV sein.&lt;br /&gt;
* der Antrag kann als angenommen gelten:&lt;br /&gt;
** wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*** Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme könnte nach Z Monaten verfallen, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemeine Vorteile: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzungskonzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept monatliche MV===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geigente Online-Plattform, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt, statt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes neue Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV beginnt am ersten Tag jeden Monats um 00:00 Uhr (die erste MV sofort nach der Gründungsversammlung) und endet am letzen Tag jeden Monats um 24:00 Uhr oder bei der Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen. Jeder Antrag muss ein Enddatum enthalten. Der Antrag zwischen sein Eröffnungs- und Enddatum ist eröffnet. Nach dem Enddatum wird der Antrag geschlossen. Anträge über Satzungsänderungen müssen mindestens 7 Tage geöffnet sein. Anträge über Änderung des Vereinszweck und Auflösung des Vereins müssen mindestens 10 Tage geöffnet sein. Alle andere Anträge müssen mindestens 36 Stunden geöffnet sein. Hat das Mitglied kein Enddatum definiert ist das Enddatum auf 14 Tagen nach dem Datum des Antragseröffnung zu setzen. Ist das Enddatum eines eröffneten Antrags nicht nach diesen Richtlinien, ist der Eintrag sofort ungültig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Der Antragsdauer &amp;gt;36h vermeidet Anträge, über denen nicht alle Mitglieder erfahren könnten. Wichtige Anträge sind länger eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder, die am kleinsten ist am Datum des Antragseröffnung und am Datum des Antragsende, ist als die kleinste Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Beschlussfähigkeit wird für jeden Antrag einzeln erreicht und nicht für die MV selbst. Ein Antrag erreicht Beschlussfähigkeit wenn 10% der kleinste Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder den Antrag zum Lesen eröffnet haben.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn weniger Mitglieder an der Antragseröffnung -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von neuen Mitgliedern. Wenn weniger Mitglieder am Antragsende -&amp;gt; Beschlussfähigkeit ist unabhängig von den Mitgliedern, die gekündigt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Beschlussunfähigkeit eines Antrags wird erreicht, wenn ein Antrag bis sein Antragsende keine Beschlussfähigkeit erreicht hat. Hat ein Antrag keine Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit erreicht, ist er in dem Zusand der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei Beschlussunfähigkeit eines einzelnen Antrags ist nichts zu unternehmen. Wenn es während einer MV mindestens 3 Anträge gibt und alle Anträge der MV beschlussunfähig sind, werden genau diese Anträge in der nächsten MV beschlussfähig.&lt;br /&gt;
* Erklärung: Wenn ein Antrag beschlussfähig wird, dann erhalten keine Anträge in der nächsten MV beschlussfähigkeit. D.h. die Mitglieder sind in der Lage zu beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Jedes stimmberechtigen Mitglied kann für jeden noch nicht geschlossenen Antrag mit seiner Stimme (Ja, Nein oder Enthalten) abstimmen. Wenn das Mitglied den Eintrag zum Lesen eröffnet hat zählt seine Stimme zunächst als Enthalten. Das Mitglied kann bis zum Antragsende seine Stimme beliebig wechseln. Jede Änderung der Stimme, alte und neue, wird sichtbar für alle in der Online-Platform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Stimmenthaltungen zählen nicht bei Beschlussfassung mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Beschlüsse der Anträge werden mit einfacher Mehrheit der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen werden nur mit einer Mehrheit von 2/3 der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins wird nur mit einer Mehrheit von ¾ der am Antragsende abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Ein beschlossenen Antrag gilt auch als geschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Jeden Antrag kann von jedem Mitglied kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. Die MV muss nicht einberufen werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selber auf der Online-Plattform über neue Anträge zu informieren. Weiterhin jedes Mitglied kann sich, wenn die Online-Plattform dies anbietet, für E-Mail-Benachrichtungen bei neuen Anträge abbonieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Konzept MV ohne Ende===&lt;br /&gt;
1. Die MV findet auf einer geeigneten Online-Plattform statt, die den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG) folgt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Technische Weiterentwicklungen, die der Abhaltung von Online-Mitgliederversammlungen förderlich sind, werden unverzüglich umgesetzt, sofern dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen kann, und den Teilnehmern bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* TODO: Schließt GBG das Lesen des Online-Platforms aus? Das wollen wir eben nicht - muss überprüft werden, oder in der Satzung definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Jedes Mitglied erhält die Internetadresse der Online-Plattform und die Zugangsdaten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die MV läuft permanent, d.h. sie beginnt mit der Gründung des Vereins und endet bei seiner Auflösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Jedes Mitglied kann zu jeder Zeit Anträge stellen, zu laufenden Anträgen seine Stimme abgeben (Ja, Nein, Enthaltung) und auch jederzeit seine Stimme zurückziehen und neu abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.1.)&lt;br /&gt;
* und die erforderliche Mehrheit erlangt und die Mitglieder darüber informiert wurden (siehe 5.2.)&lt;br /&gt;
* und die erforderliche Mehrheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand hatte (siehe 5.3.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, sobald 20% der stimmberechtigen Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2. Die erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 66%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 75% und für alle anderen Anträge 50% der stimmberechtigen Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 14 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 28 Tage und für alle anderen Anträge 7 Tage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Jeder Antrag kann parallel zur Abstimmung von allen Mitgliedern diskutiert und kommentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1624</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1624"/>
		<updated>2012-07-30T12:34:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzepte für die Ständige Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
Hier beschreiben wir die Konzepte wie die SMV funktionieren könnte (organisatorisch und rechtlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel, eine ständige Mitgliederversammlung in Betracht zu ziehen, ist &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
allgemein: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
konkret: &lt;br /&gt;
* ein neuer Antrag kann jederzeit eingebracht werden&lt;br /&gt;
*Vorteil: man muss nicht bis zur nächsten MV warten oder eine ausserordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* jeder kann jederzeit darüber abstimmen&lt;br /&gt;
*Vorteil: man muss nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit dabei sein&lt;br /&gt;
* der Antrag gilt als angenommen, wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme verfällt nach Z Monaten, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige online-MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: beste Versíon klären&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1623</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1623"/>
		<updated>2012-07-30T12:33:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzepte für die Ständige Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
Hier beschreiben wir die Konzepte wie die SMV funktionieren könnte (organisatorisch und rechtlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel, eine ständige Mitgliederversammlung in Betracht zu ziehen, ist &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
allgemein: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
konkret: &lt;br /&gt;
* ein neuer Antrag kann jederzeit eingebracht werden&lt;br /&gt;
*Vorteil: man muss nicht bis zur nächsten MV warten oder eine ausserordentliche MV einberufen und dafür einen Antrag stellen, den 20% der Mitglieder unterstützen müssen (klassische Variante)&lt;br /&gt;
* jeder kann jederzeit darüber abstimmen&lt;br /&gt;
*Vorteil: man muss nicht an einem konkreten Tag zu einer bestimmten Zeit dabei sein&lt;br /&gt;
* der Antrag gilt als angenommen, wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
*Vorteil: die Abstimmung hat keine Deadline, weshalb ein Antrag im engeren Sinne auch nicht scheitern kann und deshalb auch nicht immer wieder neu gestellt und abgestimmt werden muss&lt;br /&gt;
* jede Stimme verfällt nach Z Monaten, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: beste Versíon klären&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1622</id>
		<title>Vereinsrecht/Ständige Mitgliederversammlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht/St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung&amp;diff=1622"/>
		<updated>2012-07-30T12:27:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Konzepte für die Ständige Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vereinsrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wollen eine Ständige Mitgliederversammlung für das [[OSEG Verein]] haben. Hier dokumentieren wir unsere Forschung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschreibung==&lt;br /&gt;
Eine ständige Mitgliederversammlung ist ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorhandene Beispiele==&lt;br /&gt;
* Wikivoyage:&lt;br /&gt;
** Letztes Protokoll 2012: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29&lt;br /&gt;
** Beispiel für Beschlussfassung: http://www.wikivoyage.org/assoc/11._Mitgliederversammlung_%28Online%29/Beschlussfasssung_TOP5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtliche Fragen==&lt;br /&gt;
Der Verein ist frei alles in der Satzung zu bestimmen. Eine Online und Ständige Mitgliederversammlung ist rechtlich nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===BGB===&lt;br /&gt;
Das [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377 BGB mit Untertitel &amp;quot;Vereine&amp;quot;] legt keine besondere Regeln fest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 26 Vorstand und Vertretung&lt;br /&gt;
# Der Verein muss einen Vorstand haben ...&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
# ... (nicht relevant).&lt;br /&gt;
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands&lt;br /&gt;
# Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.&lt;br /&gt;
'''§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung'''&lt;br /&gt;
# Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&lt;br /&gt;
# Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.&lt;br /&gt;
§ 33 Satzungsänderung&lt;br /&gt;
# Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.&lt;br /&gt;
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.&lt;br /&gt;
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit&lt;br /&gt;
# Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.&lt;br /&gt;
'''§ 40 Nachgiebige Vorschriften'''&lt;br /&gt;
# Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zitate===&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Das BGB stellt es den Mitgliedern in § 40 BGB frei, von den in § 32 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten, die Angelegenheiten des Vereins zu regeln, abzuweichen. Auch ist die schriftliche Beschlussfassung nicht ausgeschlossen, sondern kann zu Regelverfahren erhoben werden (vgl. §§ 40, 41 BGB). Deshalb wird man die Zulässigkeit einer solchen [Online]-Versammlung bejahen können (so auch Erdmann a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 32 Rdn. 1 a. E. [analog § 32 Abs. 2 BGB]).&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- Burhoff, Vereinsrecht, 8. Aufl, 2011, RN 154}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{quote|&amp;quot;Es folgt aus § 40 BGB, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist (vgl. Erdmann DNotZ 2008, 245). Zwar ist es nicht möglich, etwa die Mitgliederversammlung, die das oberste Organ des Vereins ist, abzuschaffen. Das Organ der Mitgliederversammlung wird durch die Schaffung eines virtuellen Verfahrens aber nicht aufgegeben. Es wird lediglich ein bestimmter Modus der Willensbildung geregelt, der von § 32 BGB abweicht.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;Für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung spricht auch, dass nach dem neu gefassten § 118 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AktG Aktionäre auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Wege elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben können. Des Weiteren bestimmt § 43 Abs. 7 GenG, dass Beschlüsse – sofern die Satzung dies vorsieht – auch in elektronischer Form gefasst werden können.&amp;quot; &amp;lt;br/&amp;gt;-- [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Voraussetzungen===&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied muss in der Lage sein teilzunehmen.&lt;br /&gt;
** Vorschläge: E-Mail bei der Beitrittserklärung muss verifiziert werden (sicherstellen, dass ein Mensch hinter der E-Mail steht).&lt;br /&gt;
* der Ablauf der Ständige Mitgliederversammlung möglichst genau klären.&lt;br /&gt;
** Stimmabgabe muss sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
** Für jeden Antrag: Start, End, ist Beschlussfähigkeit erreicht, Wer, wofür und wann abgestimmt hat, Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konzepte für die Ständige Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
Hier beschreiben wir die Konzepte wie die SMV funktionieren könnte (organisatorisch und rechtlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel, eine ständige Mitgliederversammlung in Betracht zu ziehen, ist &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
allgemein: &lt;br /&gt;
* Einfachheit, Effizienz, geringe Hürden bei Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
konkret: &lt;br /&gt;
* ein neuer Antrag kann jederzeit eingebracht werden&lt;br /&gt;
* jeder kann jederzeit darüber abstimmen&lt;br /&gt;
* der Antrag gilt als angenommen, wenn mindestens X% der Mitglieder abgestimmt haben und dabei mindestens Y% dafür waren.&lt;br /&gt;
* jede Stimme verfällt nach Z Monaten, wenn sie nicht &amp;quot;refreshed&amp;quot; wird, oder bei Austritt des Mitglieds&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele können sowohl über eine ständige MV erreicht werden, als auch über schriftliche online-Beschlussfassung ohne MV (gemäss §32 Abs.2) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Todo: beste Versíon klären&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Technische Umsetzung===&lt;br /&gt;
Hier ist die technische Umsetzung der SMV-Konzepte (technisch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Vereinsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht&amp;diff=1273</id>
		<title>Vereinsrecht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht&amp;diff=1273"/>
		<updated>2012-07-22T15:01:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Verlauf der Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Gründungsprozess==&lt;br /&gt;
* Gründungsmitglieder halten eine '''Gründungsversammlung''' (foundation assembly) ab:&lt;br /&gt;
** Sie müssen mindesten 7 sein ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html Quelle]).&lt;br /&gt;
** Sie errichten eine '''Satzung''' (constitution), die den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthält und ergibt, dass der Verein eingetragen werden soll ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__57.html Quelle]). Die Satzung soll noch bestimmen ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__58.html Quelle]):&lt;br /&gt;
*** den Eintritt und Austritt der Mitglieder,&lt;br /&gt;
*** ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind (Beitragspflicht),&lt;br /&gt;
*** die Bildung des Vorstands,&lt;br /&gt;
*** die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
** Sie bestellen den ersten '''Vorstand''' (board) nach der Satzung.&lt;br /&gt;
** Sie fassen ein '''Gründungsprotokoll''' ab.&lt;br /&gt;
** Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).&lt;br /&gt;
* Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) des zuständigen Amtsgerichts (district court) an, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich). Das Vereinsregister ist eine Organisation des Amtsgerichts.&lt;br /&gt;
** Sie geben folgendes einem '''Notar''' (notary) zur Beglaubigung (notarization):&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift''' (transcription/copy) '''der Satzung'''&lt;br /&gt;
**** Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.&lt;br /&gt;
**** Auf Urschrift (original) der Satzung wird wegen der elektronischen Anmeldung verzichtet ([http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612813.pdf Quelle Bt-drucks 16/12813 S. 12]).&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands'''.&lt;br /&gt;
*** Der Notar kann die Unterlagen entweder per Post oder auf Wunsch des Vereins auch elektronisch dem Amtsgericht übermitteln. (siehe für [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Handelsregister.php Bayern], [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Vereinsregister.php#anker_sprungmarke_0_23 Vereinsregister])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Verein wird vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen:&lt;br /&gt;
** Der Eintrag enthält: der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__64.html Quelle §64 BGB]).&lt;br /&gt;
** der Name des Vereins erhält den Zusatz &amp;quot;eingetragener Verein&amp;quot; ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__65.html Quelle §65 BGB]).&lt;br /&gt;
** Der Verein wird rechtsfähig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Kosten''' können entstehen:&lt;br /&gt;
** '''beim Notar''' für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung&lt;br /&gt;
** '''beim Amtsgericht''' für die Eintragungsgebühr - gemeinnützige Vereine können davon befreit werden - Notar oder zuständiges Finanzamt fragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitglieder==&lt;br /&gt;
===Eintritt von Mitgliedern===&lt;br /&gt;
====Voraussetzungen====&lt;br /&gt;
* Der Verein darf keinen geschlossenen Mitgliederbestand haben.&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann bestimmen, wer Mitglied werden kann, wird aber nicht verlangt.&lt;br /&gt;
* Die Form des Ausnahmeantrags ist frei zu bestimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufnahmeverfahren====&lt;br /&gt;
* Wer?&lt;br /&gt;
** Minderjährigen:&lt;br /&gt;
*** Bedarf die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (grds. Vater oder Mutter).&lt;br /&gt;
*** Die Einwilligung kann vor oder nach dem Beitritt als Genehmigung erteilt werden.&lt;br /&gt;
*** Der gesetzlichen Vertreter soll (starke Empfehlung) bei der Unterzeichnung ausdrücklich versichern, dass ihm die entsprechende Regelung in der Satzung bekannt ist und er für die Mitgliedsbeiträge des Minderjährigen haftet.&lt;br /&gt;
** TODO:&lt;br /&gt;
*** Ausländer möglich?&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung geklärt.&lt;br /&gt;
** Keine Aufnahme'''pflicht'''.&lt;br /&gt;
* Wann?&lt;br /&gt;
** der Zeitpunkt des Erwerbs des Mitgliedschaft muss eindeutig in der Satzung geregelt werden.&lt;br /&gt;
*** Z.B: Die Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn die Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss schriftlich angenommen ist. Die Mitteilung der Aufnahme an den Erwerber erfolgt durch den Vorstand. Diese Mitteilung hat für den Zeitpunkt der Aufnahme keine Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Widerruf&lt;br /&gt;
** TODO: Wie? Ordnungsgemäß - Wochen. Sonst 6 Monate?&lt;br /&gt;
* Wiederaufnahme&lt;br /&gt;
** Die Satzung kann andere Voraussetzungen als für einen Ersteintritt festlegen, z.B. Ableisten einer Probezeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorläufige Mitgliedschaft ist möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
Die Aufnahme in den Verein bindet das neuen Mitglied an die Vereinsverfassung, unabhängig davon, ob ihm diese in allen Teilen bekannt ist oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Austritt aus dem Verein===&lt;br /&gt;
* Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die '''Kündigungsfrist''' kann höchstens zwei Jahre betragen. ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__39.html Quelle § 39 BGB])&lt;br /&gt;
* Der Austritt darf durch die Satzung nicht erschwert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fristloser Austritt====&lt;br /&gt;
Der fristloser (sofortiger) Austritt ist möglich wenn ein '''wichtiger Grund''' vorliegt. Z.B.&lt;br /&gt;
* eine unerträgliche Belastung, umgezogen, andauernd erheblich erkrankt - ein objektiver Grund.&lt;br /&gt;
* Satzungszweck wurde geändert und deshalb für das Mitglied bedeutsame Leistungen nicht mehr anbietet.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann satzungsgemäß den sofortigen Austritt zulassen.&lt;br /&gt;
* Beitragserhöhung ist nicht ausreichend als Grund. Zu berücksichtigen sind die ''Gesamtumstände''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die fristlose Austrittserklärung unwirksam, wird die Erklärung als fristgemäßer Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Austrittserklärung====&lt;br /&gt;
Die Austrittserklärung ist eine Willenserklärung, die mit dem Zugang an das in der Satzung bestimmte Vereinsorgan wirksam wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Satzung kann eine Kündigungsfrist vorsehen - einen Monat, zum Ende des Kalenderjahres. Sonst - sofort wirksam.&lt;br /&gt;
* Wer kann kündigen?&lt;br /&gt;
** Ein Vereinsmitglied&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung bestimmt, z.B.&lt;br /&gt;
*** Schriftform. Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__127.html § 127 (2) BGB] genügt dem Schriftformerfordernis auch eine ''telekommunikative Übermittlung'', z.B. Telefax, Fernschreiben, Teletext, '''E-Mail''' (im allgemein bekannten E-Mail) und Computerfax.&lt;br /&gt;
*** Nachweis der Austrittserklärung muss möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
ist die Beendigung der Mitgliedschaft - alle Mitgliedschaftsrechte und -pflichten werden erlöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Erhebung von Beiträgen===&lt;br /&gt;
Beiträge (periodische Geldzahlungen, Sachleistungen oder Dienste) sind alle '''mitgliedschaftlichen Pflichten''', die ein Mitglied zur '''Förderung des Vereinszweck''' zu erfüllen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beitragshöhe und die Zahlungsform können von einem bestimmten Vereinsorgan (Vorstand, Mitgliederversammlung) bestimmt werden.&lt;br /&gt;
* Höhe - im Hinblick auf den Erhalt der '''Gemeinnützigkeit''' dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht zu hoch sein.&lt;br /&gt;
* Könnten jährlich oder monatlich durch Lastschrift vom Konto des Vereinsmitglied eingezogen werden.&lt;br /&gt;
* Die Mitgliedsbeiträge unterliegen der Verjährung (Nicht bezahlte Beiträge können [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html innerhalb 3 Jahre] nachgefordert werden.). Der Beginn der Verjährungsfrist startet mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, die Wille des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlung===&lt;br /&gt;
Online-Versammlung ist möglich. Technische Voraussetzungen sind ([http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-virtuell.htm Quelle]):&lt;br /&gt;
* Eine Einladung per E-Mail ist zulässig, wenn alle Mitglieder die E-Mail erhalten können (die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Für die Aktualität und Erreichbarkeit per E-Mail ist das Mitglied selbst zuständig).&lt;br /&gt;
* Der Zugang muss klar zur Verfügung gestellt werden - die Internet-Adresse und die erforderlichen Login-Daten. Das bestimmt der Verein selbst.&lt;br /&gt;
* Alle Teilnehmer müssen gleichzeitig sprechen und reden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Permanente Versammlung====&lt;br /&gt;
Permanente 24/7 Versammlung ist möglich. Technische Umsetzung:&lt;br /&gt;
* Beispiel für gestreckte Versammlung (14 Tage): http://www.wikivoyage.org/assoc/Online-Mitgliederversammlung_im_deutschen_Vereinsrecht&lt;br /&gt;
* Entweder man streckt die Versammlung auf open end und greift die Abstimmergebnisse permanent ab (saubere Lösung). Oder, wenn das juristisch nicht möglich ist, ruft täglich eine neue Versammlung ein und greift die Abstimmergebnisse täglich ab (workaround).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Angelegenheiten===&lt;br /&gt;
* Die Mitgliederversammlung regelt alle die Angelegenheiten des Vereins, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu regeln sind.&lt;br /&gt;
* Insbesondere die Bestellung und Kontrolle des Vorstands und der anderen Vereinsorgane, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Beschluss ob ein Vereinsorgan gegen die Satzung verstößt.&lt;br /&gt;
* Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen muss in der Satzung geregelt werden. Der Vorstand kann nach der Satzung für bestimmte Angelegenheiten allein zuständig sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Einberufung der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
====Wer====&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung (MVG) kann einberufen werden von:&lt;br /&gt;
* den '''vertretungsberechtigten''' Personen (default der [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html Vorstand], soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt),&lt;br /&gt;
* der Vorstand, der nicht ordnungsgemäß bestellt oder dessen Amtszeit bereits abgelaufen ist, aber der immer noch im Vereinsregister eingetragen.&lt;br /&gt;
* '''allen Vorstandsmitgliedern''' zusammen - '''stets wirksam''',&lt;br /&gt;
* eine [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html Minderheit der Mitglieder], die das Recht auf Teilnahme haben. 1/10 ist vorgegeben, kann in der Satzung als '''Bruchteil/Quote der Mitglieder''' festgesetzt werden. Dies ist ein '''zwingendes Recht'''. Das Verlangen muss schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe (einzeln oder von allen unterschieben) an einem Vorstandsmitglied gestellt werden.&lt;br /&gt;
** TODO: Ist es mit E-Mail möglich, wobei die Minderheit in CC ist?&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann auch andere Organe berechtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einberufung kann von einem Beauftragten ausgeführt werden, muss er aber in der Einladung explizit mitteilen, dass er einen Beschluss des zuständigen Organs ausführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wie====&lt;br /&gt;
* nach den Vorgaben der Satzung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Form der Einladung=====&lt;br /&gt;
* In der Satzung frei bestimmt.&lt;br /&gt;
* Jedes Mitglied muss Kenntnis erlangen können.&lt;br /&gt;
* E-Mail ist zulässig. Es empfiehlt sich in der Satzung einen Passus darüber aufzunehmen.&lt;br /&gt;
* Eine Einladungsform, bei der die Mitglieder sich selbst Kenntnis verschaffen, ist auch zulässig. Erfordert eine eindeutige Regelung in der Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Einladungsfrist=====&lt;br /&gt;
zwischen Einladung und dem Termin der MGV:&lt;br /&gt;
* nicht zu kurz&lt;br /&gt;
* Anfang der Frist ist der Empfangstag.&lt;br /&gt;
* Das zuständige Organ muss die Einladungsfrist einhalten, sonst wird die MGV unwirksam.&lt;br /&gt;
* z.B. 10 Tage Einladungsfrist und 20.10.2012 als Termin der MGV. Der Empfangstag 09.10.2012 ist rechtzeitig. Der Empfangstag 10.10.2012 ist nicht rechtzeitig, weil der Termin der MGV der 10. Tag ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Zeitpunkt der MGV=====&lt;br /&gt;
* in der Satzung bestimmt, z.B. &amp;quot;jährlich im ersten Halbjahr&amp;quot; oder &amp;quot;jährlich&amp;quot;.&lt;br /&gt;
* Das Einberufungsorgan ist verpflichtet die Zeitpunk zu beachten.&lt;br /&gt;
* Es muss möglich sein, dass alle Mitglieder ohne besondere Anstrengungen teilnehmen können&lt;br /&gt;
** Ungünstig könnte sein:&lt;br /&gt;
*** der Vormittag eines Werktages (wegen Berufstätigkeiten)&lt;br /&gt;
*** An Sonn- und Feiertagen ist ein früherer Beginn als 11:00 Uhr unzulässig (BayObLG und OLG Schleswig, NJW-RR 1987, 1362).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Versammlungsort=====&lt;br /&gt;
* muss in zumutbarer Weise erreichbar sein.&lt;br /&gt;
* MGV kann an einen anderen Ort werden verlegt, sofern das zwingend erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilnahme=====&lt;br /&gt;
* jedes Vereinsmitglied (ist sein Recht).&lt;br /&gt;
* Dritte dürfen auch eingeladen werden. Sie haben kein Stimmrecht und können dürfen sich i.d.R. auch nicht an der Diskussion beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Tagesordnung=====&lt;br /&gt;
ist der Gegenstand der Beschlussfassung (decision making / resolution).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Mitteilung''' der Tagesordnung (TO):&lt;br /&gt;
Der Umfang der vorab mitgeteilten Tagesordnung ist der Satzung überlassen. Ist keine Regelung, so sind die Mitglieder vorab zu informieren.&lt;br /&gt;
* Gesamte Satzung neu fassen - die Änderungen mit der alten Satzung müssen kommuniziert werden.&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Satzungsänderung&amp;quot;: welche Bestimmung der Satzung geändert werden soll und der wesentliche Inhalt der Änderung beifügen.&lt;br /&gt;
** Wenn bereits auf früheren MGV diskutiert, soll &amp;quot;Satzungsänderung entsprechend frühere Erörterungen&amp;quot; ausreichen.&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Beschlussfassung über den Ausschluss (Bestrafung) eines Mitglieds&amp;quot; ist ausreichend.&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Neuwahl des Vorstands&amp;quot; reicht für Abberufen eines Vorstandsmitglied aus.&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Verkauf Werkstatt&amp;quot; ist ausreichend für Grundsatzbeschluss, aber nicht für konkretere Veräußerungen oder einen konkreten Vertrag (z.B. Kaufpreis, usw). Diese müssen dann schlagwortartig angegeben werden.&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Anträge&amp;quot; oder &amp;quot;Verschiedenes&amp;quot; sind für Diskussionen ohne verbindliche Beschlussfassung.&lt;br /&gt;
* Bei Haushaltspläne (budgets) müssen alle nötige Zahlen den Mitglieder vorab gesendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tagesordnung kann in der Satzung geregelt werden. Falls nicht geregelt:&lt;br /&gt;
* Vereinsmitlieder können die Tagesordnung (TO) durch '''Anträge zur Tagesordnung''' nach der Einberufung ergänzen.&lt;br /&gt;
* Frist für Anträge in der Einladung kann gesetzt werden, aber ist nur eine &amp;quot;Arbeitserleichterung&amp;quot; und nicht wirksam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die Satzung es empfiehlt sich:&lt;br /&gt;
* Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen (für die TO) auszuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neue Tagesordnungspunkte den Mitgliedern müssen den Mitgliedern rechtzeitig kommuniziert werden, damit sie sich drauf vorbereiten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Leitung der Versammlung=====&lt;br /&gt;
Die MGV muss nach Gesetz und Satzung geleitet werden, sonst ist sie ungültig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer leitet die MGV, kann in der Satzung geregelt werden. Wenn diese Person nicht erscheint, können die Mitglieder ad hoc einen Versammlungsleiter wählen. Trifft die Satzung keine Regelung über die Leiter, ist der Vorstand (bei Verhinderung sein Stellvertreter, bei Verhinderung jedes andere Vorstandsmitglied).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abwahl des Versammlungsleiter kann in der Satzung geregelt werden. Ist keine Regelung, kann die Mehrheit der Anwesenden nur aus wichtigem Grund abberufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechte und Pflichte des Leiters:&lt;br /&gt;
* Sachgemäße Erledigung der in der MGV anstehenden Geschäfte.&lt;br /&gt;
* unparteiisch verhalten und sachdienlich verfahren.&lt;br /&gt;
* er kann unsachliche Erörterungen unterbinden, aber nicht seine Wille aufzwingen.&lt;br /&gt;
* Recht auf Ordnungsgewalt - Störer aus der Versammlung auszuschließen.&lt;br /&gt;
* er kann sich Hilfspersonen (Ordner, Stimmzähler, Fachleute) bedienen. Ob geraucht werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Absagen oder Verlegen der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Das für die Einberufung zuständige Organ kann die Mitgliederversammlung absagen oder verlegen. Dies muss in der gleichen Form geschehen wie die Einladung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verlauf der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Keine bestimmte Regeln. Die Satzung oder die Geschäftsordnung können dies regeln. Falls nicht geregelt, dann hat der Versammlungsleiter zumindest nachfolgende Rechte und Pflichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Förmliche Eröffnung der MV=====&lt;br /&gt;
* Begrüßung&lt;br /&gt;
* Wurde die Versammlung satzungsgemäß berufen?&lt;br /&gt;
* Gibt es Beschlussfähigkeit? (ausreichend stimmberechtigte Mitglieder?)&lt;br /&gt;
* Falls anders in der Satzung geregelt, muss das Protokoll der früheren MVvon der Mitgliedern genehmigt werden (vorlesen, gibt es Einwendungen gegen die Beschlüsse?).&lt;br /&gt;
** TODO: Können wir das nicht auf der zugehörigen MVmachen? Besser gleich tun, als verschieben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Teilnahme von Dritten und Gästen=====&lt;br /&gt;
* Über die Zulassung von '''Gästen''' entscheidet, wenn die Satzung das nicht anders regelt die Mitgliederversammlung. Die MV kann dem Versammlungsleiter die Entscheidung darüber überlassen.&lt;br /&gt;
* Die Mitglieder haben keinen Anspruch, Dritte zur Mitgliederversammlung hinzuzuziehen (gilt z. B. auch für Rechtsberater, außer bei besonders komplizierten oder für das Mitglied außerordentlich wichtigen Angelegenheiten - sie dürfen das Mitglied beraten, aber nicht mit allen diskutieren).&lt;br /&gt;
* Die Mitglieder keinen Anspruch auf Öffentlichkeit der Versammlung (Anwesenheit von Journalisten).&lt;br /&gt;
* Es sei denn '''die Satzung lässt das ausdrücklich zu'''.&lt;br /&gt;
** TODO: mach es offener.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Bekanntgabe der Tagesordnung=====&lt;br /&gt;
Alle Tagesordnungspunkte (TOPs), einschließlich Ergänzungsanträge.&lt;br /&gt;
* Mitglieder können Antrag auf zusätzliche Angelegenheit stellen. Ist in der Satzung keine Regelung darüber, ist der Antrag zur '''Abstimmung''' zu stellen.&lt;br /&gt;
* '''Zulässig''' zur Abstimmung sind &amp;quot;Anträge zur Tagesordnung&amp;quot;, die die '''Reihenfolge''' der einzelnen TOPs ändern.&lt;br /&gt;
* Zulässig sind Geschäftsordnungsanträge, die die geschäftsmäßige Behandlung der TOPs betreffen (z.B. Redezeit, Abstimmung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Behandlung der TOPs=====&lt;br /&gt;
Die TOPs sind in der festgestellter Reihenfolge aufzurufen, zu behandeln und schließlich zur Beschlussfassung zu stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Beschlussfassung=====&lt;br /&gt;
* Wer ist stimmberechtigt? Ordentliche Vereinsmitglieder in jedem Fall. Aus der Perspektive von Offenheit stellt sich die Frage: Wie kann man &amp;quot;Gästen&amp;quot; Stimmberechtigung verleihen? Per Satzung (saubere Lösung)? Oder per Selbstverpflichtung der Mitglieder, die Stimmen der Nicht-Mitglieder gleichberechtigt zu berücksichtigen (workaround)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Formulare==&lt;br /&gt;
* Spenden&lt;br /&gt;
** http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Spenden/default.php?f=LfSt&amp;amp;c=n&amp;amp;d=x&amp;amp;t=x#Vereine&lt;br /&gt;
** http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm&lt;br /&gt;
* Gute Wiki Beispiele:&lt;br /&gt;
** http://wiki.piratenpartei.de/LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
** http://wiki.piratenpartei.de/LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2010.1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fragen==&lt;br /&gt;
* Der Verein braucht Kommunikation, im Vorstand, zwischen den Mitgliedern, usw - können wir diese Kommunikation absolut transparent machen? Forum? Z.B. Ein Einberufung einer Minderheit muss sofort online sichtbar für alle sein. Die Antwort darauf muss auch ganz offen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==FAQ==&lt;br /&gt;
* http://www.kanzleiweber.com/faq-vereinsrecht.html&lt;br /&gt;
** Gemeinnützigkeit: den Entwurf der Satzung an das zuständige '''Finanzamt''' für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um '''Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit'''. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen Änderungsbedarf in der Satzung hin. &lt;br /&gt;
* Spenden &amp;amp; mehr: http://www.vereinsbesteuerung.info/index.htm&lt;br /&gt;
* Protokollieren: http://www.teachsam.de/arb/protok/arb_prot0.htm&lt;br /&gt;
* Vereinspraxis: http://www.hss.de/uploads/tx_ddceventsbrowser/LF_Vereinspraxis.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Benutzer:Thomas&amp;diff=1211</id>
		<title>Benutzer:Thomas</title>
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		<updated>2012-07-21T10:00:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: Die Seite wurde neu angelegt: „Vor- und Nachname  =Offenes Profil=  letztes Update: 03. 05. 2012.  ==='''WER''' bist Du?===   *''Vor- und Nachname'' - Thomas   …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Image:Dein_Name.jpg|thumb|Vor- und Nachname]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Offenes Profil=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
letztes Update: 03. 05. 2012.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''WER''' bist Du?===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Vor- und Nachname'' - Thomas&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Wohnort (Stadt, Land)'' - Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''E-Mail (und optional andere Kontakte wie z.B. Skype, Handy, Webseite)'' - ThomasvonderElbe gmx de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was sind Deine langfristigen Ziele?'' - Leben in einer globalen OSE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was sind Deine kurzfristigen Ziele?'' - Leben in einer Pionier-OSE-Gemeinschaft, d.h. OSE-Dorf (ca. 200-300 Leute)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Lebenslauf'' - Studium (Philosophie, Soziologie, Politikwissenschaften), Meditation, open source p2p-democracy, ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''WARUM''' bist Du motiviert diese Arbeit zu unterstützen/entwickeln?===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Wie unterstützt Du Open-Source-Kultur?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- seit 2008 aktiv im open-source open-democracy Projekt [http://zelea.com/project/votorola/home.xht Votorola] und glücklicher Linux-Nutzer :-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was würde Dein Engagement für OSE Germany beenden?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- open source gehört die Zukunft, also nichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===WAS kannst Du und hast schon zur OSE-Entwicklung beigetragen?===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Liste all Deiner Fähigkeiten in diesen Gebieten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Kommunikation''' - +1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Organisation''' - +1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bildung''' -  +1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''WIE''' kannst Du helfen?''===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Wie möchtest Du beitragen?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- eher im sozialen und theoretischen Bereich (Bildung, Dokumentation, Organisation, Rechtliches, Imformationsaustausch, ...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Möchtest Du ehrenamtlich für uns arbeiten und wenn ja, wieviele Stunden pro Woche?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- ja, ca. 10h&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Möchtest Du gegen Bezahlung für uns arbeiten?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- na das ist ja der Gedanke, dass wir irgendwann mal alle davon leben können. Also wenn es soweit ist, dann ja.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Möchtest Du gern Teil des OSE-Dorfes in Deutschland sein?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- JA! vorausgesetzt es ist eine open-democracy-Gemeinschaft (Schwarm- bzw. p2p-democracy) ohne die herkömmlichen Machtstrukturen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Spendest Du an OSE Germany?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- ja, Zeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was müsste passieren, damit Du Dich mehr in OSE Germany einbringst?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- die Bewegung müsste noch ein bisschen mehr Schwung aufnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
===Teamarbeit und Netzwerk===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was sind Deine Erwartungen an Deine Team-Mitglieder?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- gegenseitiger Respekt, eine gemeinsame Vision (oder zumindest sich teilweise deckende Visionen), der Wunsch und der Wille, die eigenen Ego-Anteile wahrzunehmen und zu hinterfragen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was empfindest Du als Deine Verantwortung als Team-Mitglied?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- der Wunsch und der Wille, meine eigenen Ego-Anteile wahrzunehmen und zu hinterfragen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was glaubst Du, sollten unsere Prioritäten jetzt und langfristig sein?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Freiwilligkeit, Freiheit, Offenheit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Was sind die größten Herausforderungen für OSE Germany und was können wir und Du in dieser Hinsicht tun?'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Ich sehe im Moment keine &amp;quot;großen Herausforderungen&amp;quot;. Das ganze braucht zwar noch  Zeit, ist aber langfristig unabwendbar. Wir brauchen also nur die open-source-Früchte zu genießen und dort mitzumachen, wo es Freude bereitet. Die gute Nachricht wird sich dann von selbst verbreiten! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Category:Profiles Germany]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht&amp;diff=1210</id>
		<title>Vereinsrecht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht&amp;diff=1210"/>
		<updated>2012-07-21T09:58:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Permanente Versammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Gründungsprozess==&lt;br /&gt;
* Gründungsmitglieder halten eine '''Gründungsversammlung''' (foundation assembly) ab:&lt;br /&gt;
** Sie müssen mindesten 7 sein ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html Quelle]).&lt;br /&gt;
** Sie errichten eine '''Satzung''' (constitution), die den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthält und ergibt, dass der Verein eingetragen werden soll ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__57.html Quelle]). Die Satzung soll noch bestimmen ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__58.html Quelle]):&lt;br /&gt;
*** den Eintritt und Austritt der Mitglieder,&lt;br /&gt;
*** ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind (Beitragspflicht),&lt;br /&gt;
*** die Bildung des Vorstands,&lt;br /&gt;
*** die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
** Sie bestellen den ersten '''Vorstand''' (board) nach der Satzung.&lt;br /&gt;
** Sie fassen ein '''Gründungsprotokoll''' ab.&lt;br /&gt;
** Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).&lt;br /&gt;
* Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) des zuständigen Amtsgerichts (district court) an, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich). Das Vereinsregister ist eine Organisation des Amtsgerichts.&lt;br /&gt;
** Sie geben folgendes einem '''Notar''' (notary) zur Beglaubigung (notarization):&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift''' (transcription/copy) '''der Satzung'''&lt;br /&gt;
**** Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.&lt;br /&gt;
**** Auf Urschrift (original) der Satzung wird wegen der elektronischen Anmeldung verzichtet ([http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612813.pdf Quelle Bt-drucks 16/12813 S. 12]).&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands'''.&lt;br /&gt;
*** Der Notar kann die Unterlagen entweder per Post oder auf Wunsch des Vereins auch elektronisch dem Amtsgericht übermitteln. (siehe für [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Handelsregister.php Bayern], [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Vereinsregister.php#anker_sprungmarke_0_23 Vereinsregister])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Verein wird vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen:&lt;br /&gt;
** Der Eintrag enthält: der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__64.html Quelle §64 BGB]).&lt;br /&gt;
** der Name des Vereins erhält den Zusatz &amp;quot;eingetragener Verein&amp;quot; ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__65.html Quelle §65 BGB]).&lt;br /&gt;
** Der Verein wird rechtsfähig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Kosten''' können entstehen:&lt;br /&gt;
** '''beim Notar''' für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung&lt;br /&gt;
** '''beim Amtsgericht''' für die Eintragungsgebühr - gemeinnützige Vereine können davon befreit werden - Notar oder zuständiges Finanzamt fragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzung==&lt;br /&gt;
===Eintritt von Mitgliedern===&lt;br /&gt;
====Voraussetzungen====&lt;br /&gt;
* Der Verein darf keinen geschlossenen Mitgliederbestand haben.&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann bestimmen, wer Mitglied werden kann, wird aber nicht verlangt.&lt;br /&gt;
* Die Form des Ausnahmeantrags ist frei zu bestimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufnahmeverfahren====&lt;br /&gt;
* Wer?&lt;br /&gt;
** Minderjährigen:&lt;br /&gt;
*** Bedarf die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (grds. Vater oder Mutter).&lt;br /&gt;
*** Die Einwilligung kann vor oder nach dem Beitritt als Genehmigung erteilt werden.&lt;br /&gt;
*** Der gesetzlichen Vertreter soll (starke Empfehlung) bei der Unterzeichnung ausdrücklich versichern, dass ihm die entsprechende Regelung in der Satzung bekannt ist und er für die Mitgliedsbeiträge des Minderjährigen haftet.&lt;br /&gt;
** TODO:&lt;br /&gt;
*** Ausländer möglich?&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung geklärt.&lt;br /&gt;
** Keine Aufnahme'''pflicht'''.&lt;br /&gt;
* Wann?&lt;br /&gt;
** der Zeitpunkt des Erwerbs des Mitgliedschaft muss eindeutig in der Satzung geregelt werden.&lt;br /&gt;
*** Z.B: Die Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn die Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss schriftlich angenommen ist. Die Mitteilung der Aufnahme an den Erwerber erfolgt durch den Vorstand. Diese Mitteilung hat für den Zeitpunkt der Aufnahme keine Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Widerruf&lt;br /&gt;
** TODO: Wie? Ordnungsgemäß - Wochen. Sonst 6 Monate?&lt;br /&gt;
* Wiederaufnahme&lt;br /&gt;
** Die Satzung kann andere Voraussetzungen als für einen Ersteintritt festlegen, z.B. Ableisten einer Probezeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorläufige Mitgliedschaft ist möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
Die Aufnahme in den Verein bindet das neuen Mitglied an die Vereinsverfassung, unabhängig davon, ob ihm diese in allen Teilen bekannt ist oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Austritt aus dem Verein===&lt;br /&gt;
* Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die '''Kündigungsfrist''' kann höchstens zwei Jahre betragen. ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__39.html Quelle § 39 BGB])&lt;br /&gt;
* Der Austritt darf durch die Satzung nicht erschwert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fristloser Austritt====&lt;br /&gt;
Der fristloser (sofortiger) Austritt ist möglich wenn ein '''wichtiger Grund''' vorliegt. Z.B.&lt;br /&gt;
* eine unerträgliche Belastung, umgezogen, andauernd erheblich erkrankt - ein objektiver Grund.&lt;br /&gt;
* Satzungszweck wurde geändert und deshalb für das Mitglied bedeutsame Leistungen nicht mehr anbietet.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann satzungsgemäß den sofortigen Austritt zulassen.&lt;br /&gt;
* Beitragserhöhung ist nicht ausreichend als Grund. Zu berücksichtigen sind die ''Gesamtumstände''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die fristlose Austrittserklärung unwirksam, wird die Erklärung als fristgemäßer Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Austrittserklärung====&lt;br /&gt;
Die Austrittserklärung ist eine Willenserklärung, die mit dem Zugang an das in der Satzung bestimmte Vereinsorgan wirksam wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Satzung kann eine Kündigungsfrist vorsehen - einen Monat, zum Ende des Kalenderjahres. Sonst - sofort wirksam.&lt;br /&gt;
* Wer kann kündigen?&lt;br /&gt;
** Ein Vereinsmitglied&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung bestimmt, z.B.&lt;br /&gt;
*** Schriftform. Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__127.html § 127 (2) BGB] genügt dem Schriftformerfordernis auch eine ''telekommunikative Übermittlung'', z.B. Telefax, Fernschreiben, Teletext, '''E-Mail''' (im allgemein bekannten E-Mail) und Computerfax.&lt;br /&gt;
*** Nachweis der Austrittserklärung muss möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
ist die Beendigung der Mitgliedschaft - alle Mitgliedschaftsrechte und -pflichten werden erlöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Erhebung von Beiträgen===&lt;br /&gt;
Beiträge (periodische Geldzahlungen, Sachleistungen oder Dienste) sind alle '''mitgliedschaftlichen Pflichten''', die ein Mitglied zur '''Förderung des Vereinszweck''' zu erfüllen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beitragshöhe und die Zahlungsform können von einem bestimmten Vereinsorgan (Vorstand, Mitgliederversammlung) bestimmt werden.&lt;br /&gt;
* Höhe - im Hinblick auf den Erhalt der '''Gemeinnützigkeit''' dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht zu hoch sein.&lt;br /&gt;
* Könnten jährlich oder monatlich durch Lastschrift vom Konto des Vereinsmitglied eingezogen werden.&lt;br /&gt;
* Die Mitgliedsbeiträge unterliegen der Verjährung (Nicht bezahlte Beiträge können [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html innerhalb 3 Jahre] nachgefordert werden.). Der Beginn der Verjährungsfrist startet mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, die Wille des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thomas: Die Varianten, die uns juristisch zur Verfügung stehen, sind die folgenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. klassischer Verein: Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, wählt den Vorstand, und der bestimmt das restliche Jahr über die Geschicke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. etwas offener und flüssiger (im Sinne von liquid democracy (z.B. Liquid-Feedback in der Piratenpartei): Die Mitgliederversammlung tagt online und permanent, d.h. 24/7. Ein sich verschiebender Konsens hat sofort Konsequenzen im Handeln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. noch offener: das Recht auf Mitbestimmung wird auch auf Nicht-Mitglieder ausgeweitet, die per Einladung an der Konsensbildung teilnehmen können. Der Verein entscheidet, was die Bedingungen für eine solche Einladung sind. (Strikt nach Vereinsrecht, sind wahrscheinlich nur die Mitglieder entscheidungsbefugt. Allerdings wird nirgends vorgeschrieben, wie diese ihre Entscheidung zu fällen haben. Sich bei seinem Abstimmverhalten erklärtermaßen nach Nicht-Mitgliedern (nach Experten oder auch nach der Zielgruppe) zu richten, dürfte deshalb auch keine Probleme machen.)  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. completely open: jeder, der etwas beitragen möchte, hat dazu das Recht (gleichberechtigt zu allen anderen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich glaube für einen Taubenzüchter-Verein oder Kegel-Club ist die 1. Variante ideal: alle Aktiven/Betroffenen sind auch Mitglieder. Wir dagegen können kaum davon ausgehen, dass alle open-source-Aktiven in unserem Verein Mitglied werden wollen. Die Hürden sind einfach zu hoch: Antragsformular einschicken, regelmässig Mitgliedsbeiträge zahlen, ... Wirkliche Offenheit bietet nur 4. --[[Benutzer:Thomas|Thomas]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas|Diskussion]]) 11:50, 21. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlung===&lt;br /&gt;
Online-Versammlung ist möglich. Technische Voraussetzungen sind ([http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-virtuell.htm Quelle]):&lt;br /&gt;
* Eine Einladung per E-Mail ist zulässig, wenn alle Mitglieder die E-Mail erhalten können (die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Für die Aktualität und Erreichbarkeit per E-Mail ist das Mitglied selbst zuständig).&lt;br /&gt;
* Der Zugang muss klar zur Verfügung gestellt werden - die Internet-Adresse und die erforderlichen Login-Daten. Das bestimmt der Verein selbst.&lt;br /&gt;
* Alle Teilnehmer müssen gleichzeitig sprechen und reden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Permanente Versammlung===&lt;br /&gt;
Permanente 24/7 Versammlung ist möglich. Technische Umsetzung:&lt;br /&gt;
* Beispiel für gestreckte Versammlung (14 Tage): http://www.wikivoyage.org/assoc/Online-Mitgliederversammlung_im_deutschen_Vereinsrecht&lt;br /&gt;
* Entweder man streckt die Versammlung auf open end und greift die Abstimmergebnisse permanent ab (saubere Lösung). Oder, wenn das juristisch nicht möglich ist, ruft täglich eine neue Versammlung ein und greift die Abstimmergebnisse täglich ab (workaround).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Angelegenheiten===&lt;br /&gt;
* Die Mitgliederversammlung regelt alle die Angelegenheiten des Vereins, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu regeln sind.&lt;br /&gt;
* Insbesondere die Bestellung und Kontrolle des Vorstands und der anderen Vereinsorgane, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Beschluss ob ein Vereinsorgan gegen die Satzung verstößt.&lt;br /&gt;
* Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen muss in der Satzung geregelt werden. Der Vorstand kann nach der Satzung für bestimmte Angelegenheiten allein zuständig sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Einberufung der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden von:&lt;br /&gt;
* den '''vertretungsberechtigten''' Personen (default der [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html Vorstand], soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt),&lt;br /&gt;
* der Vorstand, der nicht ordnungsgemäß bestellt oder dessen Amtszeit bereits abgelaufen ist, aber der immer noch im Vereinsregister eingetragen.&lt;br /&gt;
* '''allen Vorstandsmitgliedern''' zusammen - '''stets wirksam''',&lt;br /&gt;
* eine [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html Minderheit der Mitglieder], die das Recht auf Teilnahme haben. 1/10 ist vorgegeben, kann in der Satzung als '''Bruchteil/Quote der Mitglieder''' festgesetzt werden. Dies ist ein '''zwingendes Recht'''. Das Verlangen muss schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe (einzeln oder von allen unterschieben) an einem Vorstandsmitglied gestellt werden.&lt;br /&gt;
** TODO: Ist es mit E-Mail möglich, wobei die Minderheit in CC ist?&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann auch andere Organe berechtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einberufung kann von einem Beauftragten ausgeführt werden, muss er aber in der Einladung explizit mitteilen, dass er einen Beschluss des zuständigen Organs ausführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Absagen oder Verlegen der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Das für die Einberufung zuständige Organ kann die Mitgliederversammlung absagen oder verlegen. Dies muss in der gleichen Form geschehen wie die Einladung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Formulare==&lt;br /&gt;
* Spenden&lt;br /&gt;
** http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Spenden/default.php?f=LfSt&amp;amp;c=n&amp;amp;d=x&amp;amp;t=x#Vereine&lt;br /&gt;
** http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fragen==&lt;br /&gt;
* Der Verein braucht Kommunikation, im Vorstand, zwischen den Mitgliedern, usw - können wir diese Kommunikation absolut transparent machen? Forum? Z.B. Ein Einberufung einer Minderheit muss sofort online sichtbar für alle sein. Die Antwort darauf muss auch ganz offen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==FAQ==&lt;br /&gt;
* http://www.kanzleiweber.com/faq-vereinsrecht.html&lt;br /&gt;
** Gemeinnützigkeit: den Entwurf der Satzung an das zuständige '''Finanzamt''' für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um '''Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit'''. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen Änderungsbedarf in der Satzung hin. &lt;br /&gt;
* Spenden &amp;amp; mehr: http://www.vereinsbesteuerung.info/index.htm&lt;br /&gt;
* Protokollieren: http://www.teachsam.de/arb/protok/arb_prot0.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht&amp;diff=1209</id>
		<title>Vereinsrecht</title>
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		<updated>2012-07-21T09:52:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Gründungsprozess==&lt;br /&gt;
* Gründungsmitglieder halten eine '''Gründungsversammlung''' (foundation assembly) ab:&lt;br /&gt;
** Sie müssen mindesten 7 sein ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html Quelle]).&lt;br /&gt;
** Sie errichten eine '''Satzung''' (constitution), die den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthält und ergibt, dass der Verein eingetragen werden soll ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__57.html Quelle]). Die Satzung soll noch bestimmen ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__58.html Quelle]):&lt;br /&gt;
*** den Eintritt und Austritt der Mitglieder,&lt;br /&gt;
*** ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind (Beitragspflicht),&lt;br /&gt;
*** die Bildung des Vorstands,&lt;br /&gt;
*** die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
** Sie bestellen den ersten '''Vorstand''' (board) nach der Satzung.&lt;br /&gt;
** Sie fassen ein '''Gründungsprotokoll''' ab.&lt;br /&gt;
** Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).&lt;br /&gt;
* Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) des zuständigen Amtsgerichts (district court) an, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich). Das Vereinsregister ist eine Organisation des Amtsgerichts.&lt;br /&gt;
** Sie geben folgendes einem '''Notar''' (notary) zur Beglaubigung (notarization):&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift''' (transcription/copy) '''der Satzung'''&lt;br /&gt;
**** Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.&lt;br /&gt;
**** Auf Urschrift (original) der Satzung wird wegen der elektronischen Anmeldung verzichtet ([http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612813.pdf Quelle Bt-drucks 16/12813 S. 12]).&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands'''.&lt;br /&gt;
*** Der Notar kann die Unterlagen entweder per Post oder auf Wunsch des Vereins auch elektronisch dem Amtsgericht übermitteln. (siehe für [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Handelsregister.php Bayern], [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Vereinsregister.php#anker_sprungmarke_0_23 Vereinsregister])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Verein wird vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen:&lt;br /&gt;
** Der Eintrag enthält: der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__64.html Quelle §64 BGB]).&lt;br /&gt;
** der Name des Vereins erhält den Zusatz &amp;quot;eingetragener Verein&amp;quot; ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__65.html Quelle §65 BGB]).&lt;br /&gt;
** Der Verein wird rechtsfähig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Kosten''' können entstehen:&lt;br /&gt;
** '''beim Notar''' für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung&lt;br /&gt;
** '''beim Amtsgericht''' für die Eintragungsgebühr - gemeinnützige Vereine können davon befreit werden - Notar oder zuständiges Finanzamt fragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzung==&lt;br /&gt;
===Eintritt von Mitgliedern===&lt;br /&gt;
====Voraussetzungen====&lt;br /&gt;
* Der Verein darf keinen geschlossenen Mitgliederbestand haben.&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann bestimmen, wer Mitglied werden kann, wird aber nicht verlangt.&lt;br /&gt;
* Die Form des Ausnahmeantrags ist frei zu bestimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufnahmeverfahren====&lt;br /&gt;
* Wer?&lt;br /&gt;
** Minderjährigen:&lt;br /&gt;
*** Bedarf die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (grds. Vater oder Mutter).&lt;br /&gt;
*** Die Einwilligung kann vor oder nach dem Beitritt als Genehmigung erteilt werden.&lt;br /&gt;
*** Der gesetzlichen Vertreter soll (starke Empfehlung) bei der Unterzeichnung ausdrücklich versichern, dass ihm die entsprechende Regelung in der Satzung bekannt ist und er für die Mitgliedsbeiträge des Minderjährigen haftet.&lt;br /&gt;
** TODO:&lt;br /&gt;
*** Ausländer möglich?&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung geklärt.&lt;br /&gt;
** Keine Aufnahme'''pflicht'''.&lt;br /&gt;
* Wann?&lt;br /&gt;
** der Zeitpunkt des Erwerbs des Mitgliedschaft muss eindeutig in der Satzung geregelt werden.&lt;br /&gt;
*** Z.B: Die Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn die Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss schriftlich angenommen ist. Die Mitteilung der Aufnahme an den Erwerber erfolgt durch den Vorstand. Diese Mitteilung hat für den Zeitpunkt der Aufnahme keine Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Widerruf&lt;br /&gt;
** TODO: Wie? Ordnungsgemäß - Wochen. Sonst 6 Monate?&lt;br /&gt;
* Wiederaufnahme&lt;br /&gt;
** Die Satzung kann andere Voraussetzungen als für einen Ersteintritt festlegen, z.B. Ableisten einer Probezeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorläufige Mitgliedschaft ist möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
Die Aufnahme in den Verein bindet das neuen Mitglied an die Vereinsverfassung, unabhängig davon, ob ihm diese in allen Teilen bekannt ist oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Austritt aus dem Verein===&lt;br /&gt;
* Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die '''Kündigungsfrist''' kann höchstens zwei Jahre betragen. ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__39.html Quelle § 39 BGB])&lt;br /&gt;
* Der Austritt darf durch die Satzung nicht erschwert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fristloser Austritt====&lt;br /&gt;
Der fristloser (sofortiger) Austritt ist möglich wenn ein '''wichtiger Grund''' vorliegt. Z.B.&lt;br /&gt;
* eine unerträgliche Belastung, umgezogen, andauernd erheblich erkrankt - ein objektiver Grund.&lt;br /&gt;
* Satzungszweck wurde geändert und deshalb für das Mitglied bedeutsame Leistungen nicht mehr anbietet.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann satzungsgemäß den sofortigen Austritt zulassen.&lt;br /&gt;
* Beitragserhöhung ist nicht ausreichend als Grund. Zu berücksichtigen sind die ''Gesamtumstände''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die fristlose Austrittserklärung unwirksam, wird die Erklärung als fristgemäßer Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Austrittserklärung====&lt;br /&gt;
Die Austrittserklärung ist eine Willenserklärung, die mit dem Zugang an das in der Satzung bestimmte Vereinsorgan wirksam wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Satzung kann eine Kündigungsfrist vorsehen - einen Monat, zum Ende des Kalenderjahres. Sonst - sofort wirksam.&lt;br /&gt;
* Wer kann kündigen?&lt;br /&gt;
** Ein Vereinsmitglied&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung bestimmt, z.B.&lt;br /&gt;
*** Schriftform. Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__127.html § 127 (2) BGB] genügt dem Schriftformerfordernis auch eine ''telekommunikative Übermittlung'', z.B. Telefax, Fernschreiben, Teletext, '''E-Mail''' (im allgemein bekannten E-Mail) und Computerfax.&lt;br /&gt;
*** Nachweis der Austrittserklärung muss möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
ist die Beendigung der Mitgliedschaft - alle Mitgliedschaftsrechte und -pflichten werden erlöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Erhebung von Beiträgen===&lt;br /&gt;
Beiträge (periodische Geldzahlungen, Sachleistungen oder Dienste) sind alle '''mitgliedschaftlichen Pflichten''', die ein Mitglied zur '''Förderung des Vereinszweck''' zu erfüllen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beitragshöhe und die Zahlungsform können von einem bestimmten Vereinsorgan (Vorstand, Mitgliederversammlung) bestimmt werden.&lt;br /&gt;
* Höhe - im Hinblick auf den Erhalt der '''Gemeinnützigkeit''' dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht zu hoch sein.&lt;br /&gt;
* Könnten jährlich oder monatlich durch Lastschrift vom Konto des Vereinsmitglied eingezogen werden.&lt;br /&gt;
* Die Mitgliedsbeiträge unterliegen der Verjährung (Nicht bezahlte Beiträge können [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html innerhalb 3 Jahre] nachgefordert werden.). Der Beginn der Verjährungsfrist startet mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, die Wille des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thomas: Die Varianten, die uns juristisch zur Verfügung stehen, sind die folgenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. klassischer Verein: Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, wählt den Vorstand, und der bestimmt das restliche Jahr über die Geschicke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. etwas offener und flüssiger (im Sinne von liquid democracy (z.B. Liquid-Feedback in der Piratenpartei): Die Mitgliederversammlung tagt online und permanent, d.h. 24/7. Ein sich verschiebender Konsens hat sofort Konsequenzen im Handeln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. noch offener: das Recht auf Mitbestimmung wird auch auf Nicht-Mitglieder ausgeweitet, die per Einladung an der Konsensbildung teilnehmen können. Der Verein entscheidet, was die Bedingungen für eine solche Einladung sind. (Strikt nach Vereinsrecht, sind wahrscheinlich nur die Mitglieder entscheidungsbefugt. Allerdings wird nirgends vorgeschrieben, wie diese ihre Entscheidung zu fällen haben. Sich bei seinem Abstimmverhalten erklärtermaßen nach Nicht-Mitgliedern (nach Experten oder auch nach der Zielgruppe) zu richten, dürfte deshalb auch keine Probleme machen.)  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. completely open: jeder, der etwas beitragen möchte, hat dazu das Recht (gleichberechtigt zu allen anderen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich glaube für einen Taubenzüchter-Verein oder Kegel-Club ist die 1. Variante ideal: alle Aktiven/Betroffenen sind auch Mitglieder. Wir dagegen können kaum davon ausgehen, dass alle open-source-Aktiven in unserem Verein Mitglied werden wollen. Die Hürden sind einfach zu hoch: Antragsformular einschicken, regelmässig Mitgliedsbeiträge zahlen, ... Wirkliche Offenheit bietet nur 4. --[[Benutzer:Thomas|Thomas]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas|Diskussion]]) 11:50, 21. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlung===&lt;br /&gt;
Online-Versammlung ist möglich. Technische Voraussetzungen sind ([http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-virtuell.htm Quelle]):&lt;br /&gt;
* Eine Einladung per E-Mail ist zulässig, wenn alle Mitglieder die E-Mail erhalten können (die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Für die Aktualität und Erreichbarkeit per E-Mail ist das Mitglied selbst zuständig).&lt;br /&gt;
* Der Zugang muss klar zur Verfügung gestellt werden - die Internet-Adresse und die erforderlichen Login-Daten. Das bestimmt der Verein selbst.&lt;br /&gt;
* Alle Teilnehmer müssen gleichzeitig sprechen und reden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Permanente Versammlung===&lt;br /&gt;
Permanente 24/7 Versammlung ist möglich. Technische Umsetzung:&lt;br /&gt;
* Beispiel für gestreckte Versammlung (14 Tage): http://www.wikivoyage.org/assoc/Online-Mitgliederversammlung_im_deutschen_Vereinsrecht&lt;br /&gt;
* Entweder man streckt die Versammlung auf open end und greift die Abstimmergebnisse permanent ab. Oder, wenn das juristisch nicht möglich ist, ruft täglich eine neue Versammlung ein und greift die Abstimmergebnisse täglich ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Angelegenheiten===&lt;br /&gt;
* Die Mitgliederversammlung regelt alle die Angelegenheiten des Vereins, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu regeln sind.&lt;br /&gt;
* Insbesondere die Bestellung und Kontrolle des Vorstands und der anderen Vereinsorgane, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Beschluss ob ein Vereinsorgan gegen die Satzung verstößt.&lt;br /&gt;
* Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen muss in der Satzung geregelt werden. Der Vorstand kann nach der Satzung für bestimmte Angelegenheiten allein zuständig sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Einberufung der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden von:&lt;br /&gt;
* den '''vertretungsberechtigten''' Personen (default der [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html Vorstand], soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt),&lt;br /&gt;
* der Vorstand, der nicht ordnungsgemäß bestellt oder dessen Amtszeit bereits abgelaufen ist, aber der immer noch im Vereinsregister eingetragen.&lt;br /&gt;
* '''allen Vorstandsmitgliedern''' zusammen - '''stets wirksam''',&lt;br /&gt;
* eine [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html Minderheit der Mitglieder], die das Recht auf Teilnahme haben. 1/10 ist vorgegeben, kann in der Satzung als '''Bruchteil/Quote der Mitglieder''' festgesetzt werden. Dies ist ein '''zwingendes Recht'''. Das Verlangen muss schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe (einzeln oder von allen unterschieben) an einem Vorstandsmitglied gestellt werden.&lt;br /&gt;
** TODO: Ist es mit E-Mail möglich, wobei die Minderheit in CC ist?&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann auch andere Organe berechtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einberufung kann von einem Beauftragten ausgeführt werden, muss er aber in der Einladung explizit mitteilen, dass er einen Beschluss des zuständigen Organs ausführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Absagen oder Verlegen der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Das für die Einberufung zuständige Organ kann die Mitgliederversammlung absagen oder verlegen. Dies muss in der gleichen Form geschehen wie die Einladung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Formulare==&lt;br /&gt;
* Spenden&lt;br /&gt;
** http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Spenden/default.php?f=LfSt&amp;amp;c=n&amp;amp;d=x&amp;amp;t=x#Vereine&lt;br /&gt;
** http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fragen==&lt;br /&gt;
* Der Verein braucht Kommunikation, im Vorstand, zwischen den Mitgliedern, usw - können wir diese Kommunikation absolut transparent machen? Forum? Z.B. Ein Einberufung einer Minderheit muss sofort online sichtbar für alle sein. Die Antwort darauf muss auch ganz offen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==FAQ==&lt;br /&gt;
* http://www.kanzleiweber.com/faq-vereinsrecht.html&lt;br /&gt;
** Gemeinnützigkeit: den Entwurf der Satzung an das zuständige '''Finanzamt''' für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um '''Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit'''. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen Änderungsbedarf in der Satzung hin. &lt;br /&gt;
* Spenden &amp;amp; mehr: http://www.vereinsbesteuerung.info/index.htm&lt;br /&gt;
* Protokollieren: http://www.teachsam.de/arb/protok/arb_prot0.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Vereinsrecht&amp;diff=1208</id>
		<title>Vereinsrecht</title>
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		<updated>2012-07-21T09:50:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Gründungsprozess==&lt;br /&gt;
* Gründungsmitglieder halten eine '''Gründungsversammlung''' (foundation assembly) ab:&lt;br /&gt;
** Sie müssen mindesten 7 sein ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html Quelle]).&lt;br /&gt;
** Sie errichten eine '''Satzung''' (constitution), die den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthält und ergibt, dass der Verein eingetragen werden soll ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__57.html Quelle]). Die Satzung soll noch bestimmen ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__58.html Quelle]):&lt;br /&gt;
*** den Eintritt und Austritt der Mitglieder,&lt;br /&gt;
*** ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind (Beitragspflicht),&lt;br /&gt;
*** die Bildung des Vorstands,&lt;br /&gt;
*** die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
** Sie bestellen den ersten '''Vorstand''' (board) nach der Satzung.&lt;br /&gt;
** Sie fassen ein '''Gründungsprotokoll''' ab.&lt;br /&gt;
** Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).&lt;br /&gt;
* Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) des zuständigen Amtsgerichts (district court) an, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich). Das Vereinsregister ist eine Organisation des Amtsgerichts.&lt;br /&gt;
** Sie geben folgendes einem '''Notar''' (notary) zur Beglaubigung (notarization):&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift''' (transcription/copy) '''der Satzung'''&lt;br /&gt;
**** Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.&lt;br /&gt;
**** Auf Urschrift (original) der Satzung wird wegen der elektronischen Anmeldung verzichtet ([http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612813.pdf Quelle Bt-drucks 16/12813 S. 12]).&lt;br /&gt;
*** '''Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands'''.&lt;br /&gt;
*** Der Notar kann die Unterlagen entweder per Post oder auf Wunsch des Vereins auch elektronisch dem Amtsgericht übermitteln. (siehe für [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Handelsregister.php Bayern], [http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Vereinsregister.php#anker_sprungmarke_0_23 Vereinsregister])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Verein wird vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen:&lt;br /&gt;
** Der Eintrag enthält: der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__64.html Quelle §64 BGB]).&lt;br /&gt;
** der Name des Vereins erhält den Zusatz &amp;quot;eingetragener Verein&amp;quot; ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__65.html Quelle §65 BGB]).&lt;br /&gt;
** Der Verein wird rechtsfähig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Kosten''' können entstehen:&lt;br /&gt;
** '''beim Notar''' für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung&lt;br /&gt;
** '''beim Amtsgericht''' für die Eintragungsgebühr - gemeinnützige Vereine können davon befreit werden - Notar oder zuständiges Finanzamt fragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Satzung==&lt;br /&gt;
===Eintritt von Mitgliedern===&lt;br /&gt;
====Voraussetzungen====&lt;br /&gt;
* Der Verein darf keinen geschlossenen Mitgliederbestand haben.&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann bestimmen, wer Mitglied werden kann, wird aber nicht verlangt.&lt;br /&gt;
* Die Form des Ausnahmeantrags ist frei zu bestimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aufnahmeverfahren====&lt;br /&gt;
* Wer?&lt;br /&gt;
** Minderjährigen:&lt;br /&gt;
*** Bedarf die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (grds. Vater oder Mutter).&lt;br /&gt;
*** Die Einwilligung kann vor oder nach dem Beitritt als Genehmigung erteilt werden.&lt;br /&gt;
*** Der gesetzlichen Vertreter soll (starke Empfehlung) bei der Unterzeichnung ausdrücklich versichern, dass ihm die entsprechende Regelung in der Satzung bekannt ist und er für die Mitgliedsbeiträge des Minderjährigen haftet.&lt;br /&gt;
** TODO:&lt;br /&gt;
*** Ausländer möglich?&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung geklärt.&lt;br /&gt;
** Keine Aufnahme'''pflicht'''.&lt;br /&gt;
* Wann?&lt;br /&gt;
** der Zeitpunkt des Erwerbs des Mitgliedschaft muss eindeutig in der Satzung geregelt werden.&lt;br /&gt;
*** Z.B: Die Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn die Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss schriftlich angenommen ist. Die Mitteilung der Aufnahme an den Erwerber erfolgt durch den Vorstand. Diese Mitteilung hat für den Zeitpunkt der Aufnahme keine Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Widerruf&lt;br /&gt;
** TODO: Wie? Ordnungsgemäß - Wochen. Sonst 6 Monate?&lt;br /&gt;
* Wiederaufnahme&lt;br /&gt;
** Die Satzung kann andere Voraussetzungen als für einen Ersteintritt festlegen, z.B. Ableisten einer Probezeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorläufige Mitgliedschaft ist möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
Die Aufnahme in den Verein bindet das neuen Mitglied an die Vereinsverfassung, unabhängig davon, ob ihm diese in allen Teilen bekannt ist oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Austritt aus dem Verein===&lt;br /&gt;
* Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die '''Kündigungsfrist''' kann höchstens zwei Jahre betragen. ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__39.html Quelle § 39 BGB])&lt;br /&gt;
* Der Austritt darf durch die Satzung nicht erschwert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fristloser Austritt====&lt;br /&gt;
Der fristloser (sofortiger) Austritt ist möglich wenn ein '''wichtiger Grund''' vorliegt. Z.B.&lt;br /&gt;
* eine unerträgliche Belastung, umgezogen, andauernd erheblich erkrankt - ein objektiver Grund.&lt;br /&gt;
* Satzungszweck wurde geändert und deshalb für das Mitglied bedeutsame Leistungen nicht mehr anbietet.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann satzungsgemäß den sofortigen Austritt zulassen.&lt;br /&gt;
* Beitragserhöhung ist nicht ausreichend als Grund. Zu berücksichtigen sind die ''Gesamtumstände''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die fristlose Austrittserklärung unwirksam, wird die Erklärung als fristgemäßer Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Austrittserklärung====&lt;br /&gt;
Die Austrittserklärung ist eine Willenserklärung, die mit dem Zugang an das in der Satzung bestimmte Vereinsorgan wirksam wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Satzung kann eine Kündigungsfrist vorsehen - einen Monat, zum Ende des Kalenderjahres. Sonst - sofort wirksam.&lt;br /&gt;
* Wer kann kündigen?&lt;br /&gt;
** Ein Vereinsmitglied&lt;br /&gt;
* Wie?&lt;br /&gt;
** Wird in der Satzung bestimmt, z.B.&lt;br /&gt;
*** Schriftform. Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__127.html § 127 (2) BGB] genügt dem Schriftformerfordernis auch eine ''telekommunikative Übermittlung'', z.B. Telefax, Fernschreiben, Teletext, '''E-Mail''' (im allgemein bekannten E-Mail) und Computerfax.&lt;br /&gt;
*** Nachweis der Austrittserklärung muss möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Rechtliche Folge====&lt;br /&gt;
ist die Beendigung der Mitgliedschaft - alle Mitgliedschaftsrechte und -pflichten werden erlöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Erhebung von Beiträgen===&lt;br /&gt;
Beiträge (periodische Geldzahlungen, Sachleistungen oder Dienste) sind alle '''mitgliedschaftlichen Pflichten''', die ein Mitglied zur '''Förderung des Vereinszweck''' zu erfüllen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beitragshöhe und die Zahlungsform können von einem bestimmten Vereinsorgan (Vorstand, Mitgliederversammlung) bestimmt werden.&lt;br /&gt;
* Höhe - im Hinblick auf den Erhalt der '''Gemeinnützigkeit''' dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht zu hoch sein.&lt;br /&gt;
* Könnten jährlich oder monatlich durch Lastschrift vom Konto des Vereinsmitglied eingezogen werden.&lt;br /&gt;
* Die Mitgliedsbeiträge unterliegen der Verjährung (Nicht bezahlte Beiträge können [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html innerhalb 3 Jahre] nachgefordert werden.). Der Beginn der Verjährungsfrist startet mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, die Wille des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thomas: Die Varianten, die uns juristisch zur Verfügung stehen, sind die folgenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. klassischer Verein: Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, wählt den Vorstand, und der bestimmt das restliche Jahr über die Geschicke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. etwas offener und flüssiger (im Sinne von liquid democracy (z.B. Liquid-Feedback in der Piratenpartei): Die Mitgliederversammlung tagt online und permanent, d.h. 24/7. Ein sich verschiebender Konsens hat sofort Konsequenzen im Handeln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. noch offener: das Recht auf Mitbestimmung wird auch auf Nicht-Mitglieder ausgeweitet, die per Einladung an der Konsensbildung teilnehmen können. Der Verein entscheidet, was die Bedingungen für eine solche Einladung sind. (Strikt nach Vereinsrecht, sind wahrscheinlich nur die Mitglieder entscheidungsbefugt. Allerdings wird nirgends vorgeschrieben, wie diese ihre Entscheidung zu fällen haben. Sich bei seinem Abstimmverhalten erklärtermaßen nach Nicht-Mitgliedern (nach Experten oder auch nach der Zielgruppe) zu richten, dürfte deshalb auch keine Probleme machen.)  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. completely open: jeder, der etwas beitragen möchte, hat dazu das Recht (gleichberechtigt zu allen anderen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich glaube für einen Taubenzüchter-Verein oder Kegel-Club ist die 1. Variante ideal: alle Aktiven/Betroffenen sind auch Mitglieder. Wir dagegen können kaum davon ausgehen, dass alle open-source-Aktiven in unserem Verein Mitglied werden wollen. Die Hürden sind einfach zu hoch: Antragsformular einschicken, regelmässig Mitgliedsbeiträge zahlen, ... Wirkliche Offenheit bietet nur 4. --[[Benutzer:Thomas|Thomas]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas|Diskussion]]) 11:50, 21. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlung===&lt;br /&gt;
Online-Versammlung ist möglich. Technische Voraussetzungen sind ([http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-virtuell.htm Quelle]):&lt;br /&gt;
* Eine Einladung per E-Mail ist zulässig, wenn alle Mitglieder die E-Mail erhalten können (die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Für die Aktualität und Erreichbarkeit per E-Mail ist das Mitglied selbst zuständig).&lt;br /&gt;
* Der Zugang muss klar zur Verfügung gestellt werden - die Internet-Adresse und die erforderlichen Login-Daten. Das bestimmt der Verein selbst.&lt;br /&gt;
* Alle Teilnehmer müssen gleichzeitig sprechen und reden können.&lt;br /&gt;
Permanente 24/7 Versammlung ist möglich. Technische Umsetzung:&lt;br /&gt;
* Beispiel für gestreckte Versammlung (14 Tage): http://www.wikivoyage.org/assoc/Online-Mitgliederversammlung_im_deutschen_Vereinsrecht&lt;br /&gt;
* Entweder man streckt die Versammlung auf open end und greift die Abstimmergebnisse permanent ab. Oder, wenn das juristisch nicht möglich ist, ruft täglich eine neue Versammlung ein und greift die Abstimmergebnisse täglich ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Angelegenheiten===&lt;br /&gt;
* Die Mitgliederversammlung regelt alle die Angelegenheiten des Vereins, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu regeln sind.&lt;br /&gt;
* Insbesondere die Bestellung und Kontrolle des Vorstands und der anderen Vereinsorgane, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Beschluss ob ein Vereinsorgan gegen die Satzung verstößt.&lt;br /&gt;
* Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen muss in der Satzung geregelt werden. Der Vorstand kann nach der Satzung für bestimmte Angelegenheiten allein zuständig sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Einberufung der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden von:&lt;br /&gt;
* den '''vertretungsberechtigten''' Personen (default der [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html Vorstand], soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt),&lt;br /&gt;
* der Vorstand, der nicht ordnungsgemäß bestellt oder dessen Amtszeit bereits abgelaufen ist, aber der immer noch im Vereinsregister eingetragen.&lt;br /&gt;
* '''allen Vorstandsmitgliedern''' zusammen - '''stets wirksam''',&lt;br /&gt;
* eine [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html Minderheit der Mitglieder], die das Recht auf Teilnahme haben. 1/10 ist vorgegeben, kann in der Satzung als '''Bruchteil/Quote der Mitglieder''' festgesetzt werden. Dies ist ein '''zwingendes Recht'''. Das Verlangen muss schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe (einzeln oder von allen unterschieben) an einem Vorstandsmitglied gestellt werden.&lt;br /&gt;
** TODO: Ist es mit E-Mail möglich, wobei die Minderheit in CC ist?&lt;br /&gt;
* Die Satzung kann auch andere Organe berechtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einberufung kann von einem Beauftragten ausgeführt werden, muss er aber in der Einladung explizit mitteilen, dass er einen Beschluss des zuständigen Organs ausführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Absagen oder Verlegen der Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Das für die Einberufung zuständige Organ kann die Mitgliederversammlung absagen oder verlegen. Dies muss in der gleichen Form geschehen wie die Einladung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Formulare==&lt;br /&gt;
* Spenden&lt;br /&gt;
** http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Spenden/default.php?f=LfSt&amp;amp;c=n&amp;amp;d=x&amp;amp;t=x#Vereine&lt;br /&gt;
** http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fragen==&lt;br /&gt;
* Der Verein braucht Kommunikation, im Vorstand, zwischen den Mitgliedern, usw - können wir diese Kommunikation absolut transparent machen? Forum? Z.B. Ein Einberufung einer Minderheit muss sofort online sichtbar für alle sein. Die Antwort darauf muss auch ganz offen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==FAQ==&lt;br /&gt;
* http://www.kanzleiweber.com/faq-vereinsrecht.html&lt;br /&gt;
** Gemeinnützigkeit: den Entwurf der Satzung an das zuständige '''Finanzamt''' für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um '''Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit'''. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen Änderungsbedarf in der Satzung hin. &lt;br /&gt;
* Spenden &amp;amp; mehr: http://www.vereinsbesteuerung.info/index.htm&lt;br /&gt;
* Protokollieren: http://www.teachsam.de/arb/protok/arb_prot0.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Meeting_01_07_2012&amp;diff=749</id>
		<title>Meeting 01 07 2012</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opensourceecology.de/index.php?title=Meeting_01_07_2012&amp;diff=749"/>
		<updated>2012-07-02T14:38:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Thomas: /* Welche Themen wurden besprochen? */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Languages}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Meetingprotokoll vom 01.07.2012 =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wer war anwesend? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
? tbd&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Themen wurden besprochen? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-  Die Frage der Entscheidungsfindung bei der Geldverteilung für Projekte: Wer entscheidet, welches Projekt Geld aus dem ORGA-Topf bekommt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwei Varianten wurden in Betracht gezogen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. ein Expertenrat entscheidet, ob sich ein Projekt für Unterstützung bewerben darf. Aus denen, die zugelassen werden, wählt dann die Community (d.h. jeder, der will) seine(n) Favoriten aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorteile: Projekte wie Perpetuum mobiles o.ä. können von vornherein ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachteile: Machtstrukturen/-hierarchien entstehen auf Kosten einer radikalen Offenheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ungeklärt: Wer darf in den Expertenrat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Möglichkeit: (ohne Expertenrat) Die Community, d.h. jeder, der will, wählt die Projekte aus, die er gern fördern will.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorteile: radikale Offenheit und damit grosse Attraktivität für Interessierte, Neueinsteiger, ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachteile: Unter Umständen wird Geld für Perpetuum mobiles o.ä. verschwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beschlüsse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
? tbd&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begründungen für Beschlüsse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
? tbd&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonstige Themen und Aktivitäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
? tbd&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: OSE Germany]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Thomas</name></author>
	</entry>
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