Doppelte Krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Dezember 2012, 19:47 Uhr
Der Versicherte meldet die doppelte Krankenversicherung an der Krankenkasse.
Der Prozess bei der TK:
- Der Versicherte fordert Formular E107 von der Auslandskrankenkasse.
- Die Auslandskrankenkasse gibt E107 am Versicherten.
- Der Verischerten gibt E107 an der TK.
- Die TK enscheidet ob sie die eingezahlten Beiträge zurück am Versicherten überweist.