Doppelte Krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die TK hat zunächst gesagt, dass der Versicherte sollte E107 fordern. Es hat sich festgestellt, dass nur die TK es fordern darf. Auswirkung: der Versicherte und seine Verwandte in Ausland haben wegen diesem Fehler Zeit verloren. | Die TK hat zunächst gesagt, dass der Versicherte sollte E107 fordern. Es hat sich festgestellt, dass nur die TK es fordern darf. Auswirkung: der Versicherte und seine Verwandte in Ausland haben wegen diesem Fehler Zeit verloren. | ||
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+ | * man kann nur das Geld von den letzten 3 Jahren zurückerhalten, nicht ab 2007! | ||
+ | * versicherungspflichtigen Beschäftigungen und Bezug von Arbeitslosengeld II zählen nicht! | ||
+ | * Ergebnis: [https://secure.flickr.com/photos/nikolayhg1/8593803402/in/set-72157629633100172 Part 1], [https://secure.flickr.com/photos/nikolayhg1/8593803622/in/set-72157629633100172/ Part 2], [https://secure.flickr.com/photos/nikolayhg1/8593803402/in/set-72157629633100172/ Part 3] | ||
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Version vom 26. März 2013, 21:49 Uhr
Der Versicherte meldet die doppelte Krankenversicherung an der Krankenkasse.
Der schnellste Prozess
Am besten diesen Prozess ausführen:
- Der Versicherte:
- nimmt das Formular E104 aus seinem Heimatsland
- und schickt es der deutschen Krankenkasse.
- Die deutsche Krankenkasse:
- enscheidet ob sie die eingezahlten Beiträge zurück am Versicherten überweist.
- sendet einen Brief am Versicherten darüber.
Bürokratie
Unklarheit des Prozesses bei der TK
Der Prozess bei der TK:
- Der TK fordert Formular E107 von der Auslandskrankenkasse - kann zu lange wegen der Krankenkasse im Heimatsland dauern (z.B. Bulgarien).
- Die TK enscheidet ob sie die eingezahlten Beiträge zurück am Versicherten überweist.
- Die TK sendet einen Brief am Versicherten darüber.
Die TK hat zunächst gesagt, dass der Versicherte sollte E107 fordern. Es hat sich festgestellt, dass nur die TK es fordern darf. Auswirkung: der Versicherte und seine Verwandte in Ausland haben wegen diesem Fehler Zeit verloren.
Beispiel
- mit Nikolay
- man kann nur das Geld von den letzten 3 Jahren zurückerhalten, nicht ab 2007!
- versicherungspflichtigen Beschäftigungen und Bezug von Arbeitslosengeld II zählen nicht!
- Ergebnis: Part 1, Part 2, Part 3
Tipps
- Telefonieren ist viel schneller als vor Ort gehen.