Sozialversicherung im Internet (sv.net)

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http://www.itsg.de/svnet_home.itsg

Einführung

Das Computerprogramm zur Meldung muss das Zertifikat „Systemuntersucht” von der ITSG erhalten. Z.B. Kostenlos sv.net herunterladen: http://www.itsg.de/svnet_home.itsg. Siehe kurze sehr gute Anleitung.

Prozedur

Während einer Einstellung muss der Arbeitgeber folgende Formulare versenden:

Bei Beginn der Beschäftigung (einmal):

  1. Anmeldung -> 10 Beginn der Beschäftigung
  2. Beitragsnachweis -> Allgemein (U1 muss ausgefüllt sein: schaue TK-Gehaltsrechner)
  3. Die KK anrufen und einen Brief für Einzugsermächtigung oder monatliche Überweisung fordern.

Andere sv.net Meldungen:

  • Anmeldung -> 10 Beginn der Beschäftigung
  • Jahresmeldung -> 50 Jahresmeldung - mit der ersten folgenden Gehaltsabrechnung, oder spätestens bis zum 15. April.
  • Abmeldung -> Ende der Beschäftigung

Bei Krankenkassenwechsel:

  1. Abmeldung -> 31 Krankenkassenwechsel
  2. Anmeldung -> 11 Krankenkassenwechsel (den Schritt kann auch vor Schritt 1 ausgeführt werden)
  3. Beitragsnachweis -> Allgemein (U1 muss ausgefüllt sein: schaue TK-Gehaltsrechner)

Bei Änderungsmeldung:

  • Änderungsmeldung -> 61 Änderung der Anschrift

Eingaben

Anmeldung

  • http://www.lohnfix.de/Aushilfskraefte.204.0.html
  • Personengruppenschlüssel: http://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel.html
    • 101 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
    • 106 - Werkstudent
  • Beitragsgruppenschlüssel (Quelle-lohninfo und [Beitragsgruppen-Schlüssel Sozialversicherung Qulle-lohnfix])
    • Für Werkstudent:
      • KV: 0
      • RV: 1
      • AV: 0
      • PV: 0
  • Tätigkeitsschlüssel (in sv.net online suchen, Quelle-bns-arbeitsagentur oder diese Tabelle)
    • z.B. 713934412
      • 71393 - Projektleiter/in
      • 4 - Abitur/Fachabitur (Schulabschluss)
      • 4 - Bachelor (Berufsausbildung)
      • 1 - kein Zeitarbeitsverhältnis (AÜG)
      • 2 - unbefristet und Teilzeit (Vertragsform)
    • z.B. 714034112
      • 71403 - Assistent der Geschäftsführung
      • 4 - Abitur
      • 1 - Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
      • 1 - kein Zeitarbeitsverhältnis (AÜG)
      • 2 - unbefristet und Teilzeit (Vertragsform)

Beitragsnachweis

  • KV-Beitrag ohne Sozialausgleich! Für 2012 besteht kein Anspruch auf einen Sozialausgleich.
  • Beiträge zur Arbeitsförderung = Arbeitslosenversicherung

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