Vereinsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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# Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) an. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich) | # Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) an. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich) | ||
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#### Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden. | #### Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden. |
Version vom 17. Juli 2012, 20:49 Uhr
Gründungsprozess
- Gründungsmitglieder errichten eine Satzung (constitution).
- Gründungsmitglieder bestellen den ersten Vorstand (board) nach der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
- Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins Vereinsregister (register of associations) an. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich)
- Sie geben folgendes einem Notar (notary) zur Beglaubigung (notarization):
- Abschrift (transcription/copy) der Satzung
- Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.
- Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands.
- Abschrift (transcription/copy) der Satzung
- Sie geben folgendes einem Notar (notary) zur Beglaubigung (notarization):