Gehaltsrechner: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
Die Kosten für den Arbeitgeber sind insgesamt: 1000€ + 98€ = 1098€. | Die Kosten für den Arbeitgeber sind insgesamt: 1000€ + 98€ = 1098€. | ||
− | Der Arbeitgeber muss [http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/503026/Meldepflichten.html das Beschäftigungsverhältnis bei der Krankenkasse melden]. | + | Der Arbeitgeber muss [http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/503026/Meldepflichten.html das Beschäftigungsverhältnis bei der Krankenkasse melden]. ''Meldefrist'': mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben. |
===Student=== | ===Student=== | ||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: [https://www.tk.de/tk/beitraege/beitragsrechner/studenten/208138 TK]) | Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: [https://www.tk.de/tk/beitraege/beitragsrechner/studenten/208138 TK]) | ||
+ | Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung ([http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/503026/Meldepflichten.html Quelle-ihk]). | ||
+ | |||
+ | ==Quellen== | ||
+ | <references /> | ||
[[Category: Recht]] | [[Category: Recht]] |
Version vom 24. Mai 2012, 11:29 Uhr
Einkommenssteuer
In allen Fällen gibt es eine Einkommenssteuergrenze von 8004€ (Quelle-wiki). Einkommensteuer kann hier berechnet werden.
Studentische Hilfskraft für 1000€
Es muss nur die Rentenversicherung (RV) bezahlt werden. Den Rentenbeitragssatz findet man hier (für 2012 ist der 19,6%).
RV-Betrag = 19,6 % von 1000€ = 196€
Der Arbeitgeber und der Student teilen sich den RV-Beitrag: 196 / 2 = 98€.
Arbeitgeber
Arbeitgeber bezahlt:
- den gesamten RV-Beitrag von 196€ an der Krankenkasse
- das Bruttogehalt minus Hälfte von RV-Beitrag = 1000€ - 98€ = 902€ am Student.
Die Kosten für den Arbeitgeber sind insgesamt: 1000€ + 98€ = 1098€.
Der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis bei der Krankenkasse melden. Meldefrist: mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben.
Student
Der Student erhält 902€ vom Arbeitgeber.
Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: TK)
Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung (Quelle-ihk).