Gehaltsrechner: Unterschied zwischen den Versionen
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* Personengruppenschlüssel: http://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel.html | * Personengruppenschlüssel: http://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel.html | ||
** Für Werkstudent: 106 | ** Für Werkstudent: 106 | ||
− | * Beitragsgruppenschlüssel ([http://www.lohn-info.de/beitragsgruppenschluessel.html Quelle-lohninfo]) | + | * Beitragsgruppenschlüssel ([http://www.lohn-info.de/beitragsgruppenschluessel.html Quelle-lohninfo] und [Beitragsgruppen-Schlüssel Sozialversicherung Qulle-lohnfix]) |
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Version vom 25. Mai 2012, 12:54 Uhr
Einkommenssteuer
In allen Fällen gibt es eine Einkommenssteuergrenze von 8004€ (Quelle-wiki). Einkommensteuer kann hier berechnet werden.
Studentische Hilfskraft für 1000€
Fall: Arbeitnehmer möchte eine studentische Hilfskraft mit Bruttogehalt von 1000€ einstellen.
Es muss nur die Rentenversicherung (RV) bezahlt werden. Den Rentenbeitragssatz findet man hier (für 2012 ist der 19,6%).
RV-Betrag = 19,6 % von 1000€ = 196€
Der Arbeitgeber und der Student teilen sich den RV-Beitrag: 196 / 2 = 98€.
Arbeitgeber
Arbeitgeber bezahlt:
- den gesamten RV-Beitrag von 196€ an der Krankenkasse
- das Bruttogehalt minus Hälfte von RV-Beitrag = 1000€ - 98€ = 902€ am Student.
Die Kosten für den Arbeitgeber sind insgesamt: 1000€ + 98€ = 1098€.
Der Arbeitgeber hat Meldepflichten.
Student
Der Student erhält 902€ vom Arbeitgeber.
Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: TK)
Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung (Quelle-ihk).
Alle Infos sind von der IHK bestätigt.
Mustervertrag heruntergeladen.
Arbeitsvertrag
Beim normalen Arbeitsvertrag werden die Sozialversicherungen von den beiden Seite (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) geteilt:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz und konkretere Daten haben wir noch nicht geklärt.
Meldepflichten
Der Arbeitgeber muss alle Sozialversicherungen bei der Krankenkasse melden.
Meldefrist: mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben.
Form der Meldung: Maschinelles Meldeverfahren ab 01.01.2006 Pflicht - durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen abgegeben werden.
Daten (Quelle-amt24-sachsen):
- Grund der Abgabe (zum Beispiel Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung oder Beschäftigungszeiten)
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
- Sozialversicherungsbeiträge (für Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)
- Name und Anschrift des Beschäftigen
- Sozialversicherungsnummer des Beschäftigen
- Betriebsnummer der zuständigen Einzugsstelle/Krankenkasse ???
- andere???
Software (Meldeprogramm): Das Computerprogramm zur Meldung muss das Zertifikat „Systemuntersucht” von der ITSG erhalten. Z.B. Kostenlos sv.net herunterladen: http://www.itsg.de/%28S%28jwo1vy55cikuix55hzcsnb45%29%29/svnet_home.ITSG (http://www.itsg.de). Siehe kurze sehr gute Anleitung.
- Es gibt Desktop und online Version. Da man Daten eingeben muss, könnte die online Version mit Automatische Scripts automatisiert werden. Leider werden aber die Stammdaten der Beschäftigten nicht online gespeichert.
- Beitragsgruppenschlüssel (KV, RV, ) - http://www.lohn-info.de/beitragsgruppenschluessel.html
Andere:
- http://www.lohnfix.de/Aushilfskraefte.204.0.html
- Personengruppenschlüssel: http://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel.html
- Für Werkstudent: 106
- Beitragsgruppenschlüssel (Quelle-lohninfo und [Beitragsgruppen-Schlüssel Sozialversicherung Qulle-lohnfix])
- Für Werkstudent:
- KV: 0
- RV: 1
- AV: 0
- PV: 0
- Für Werkstudent: