Gehaltsrechner: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung ([http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/503026/Meldepflichten.html Quelle-ihk]). | Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung ([http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/503026/Meldepflichten.html Quelle-ihk]). | ||
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+ | Der Arbeitgeber muss [http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/503026/Meldepflichten.html das Beschäftigungsverhältnis bei der Krankenkasse melden].<br/> | ||
+ | ''Meldefrist'': mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben.<br/> | ||
+ | ''Form der Meldung'': Maschinelles Meldeverfahren ab 01.01.2006 Pflicht - durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen abgegeben werden. | ||
==Quellen== | ==Quellen== |
Version vom 24. Mai 2012, 11:42 Uhr
Einkommenssteuer
In allen Fällen gibt es eine Einkommenssteuergrenze von 8004€ (Quelle-wiki). Einkommensteuer kann hier berechnet werden.
Studentische Hilfskraft für 1000€
Es muss nur die Rentenversicherung (RV) bezahlt werden. Den Rentenbeitragssatz findet man hier (für 2012 ist der 19,6%).
RV-Betrag = 19,6 % von 1000€ = 196€
Der Arbeitgeber und der Student teilen sich den RV-Beitrag: 196 / 2 = 98€.
Arbeitgeber
Arbeitgeber bezahlt:
- den gesamten RV-Beitrag von 196€ an der Krankenkasse
- das Bruttogehalt minus Hälfte von RV-Beitrag = 1000€ - 98€ = 902€ am Student.
Die Kosten für den Arbeitgeber sind insgesamt: 1000€ + 98€ = 1098€.
Der Arbeitgeber hat Meldepflichten.
Student
Der Student erhält 902€ vom Arbeitgeber.
Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: TK)
Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung (Quelle-ihk).
Meldepflichten
Der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis bei der Krankenkasse melden.
Meldefrist: mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben.
Form der Meldung: Maschinelles Meldeverfahren ab 01.01.2006 Pflicht - durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen abgegeben werden.