Vereinsrecht

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Gründungsprozess

  1. Gründungsmitglieder erstellen eine Satzung (constitution).
  2. Gründungsmitglieder bestimmen den ersten Vorstand (board) nach der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
  3. Die Vorstandsmitglieder, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, melden den Verein ins Vereinsregister (register of associations) an. (z.B. je nach Satzung entweder jedes Vorstandsmitglied, das Einzelvertretungsbefugnis hat, oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam)