Vereinsrecht
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Gründungsprozess
- Gründungsmitglieder erstellen eine Satzung (constitution).
- Gründungsmitglieder bestimmen den ersten Vorstand (board) gemäß der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
- Die Vorstandsmitglieder, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, melden den Verein ins Vereinsregister (register of associations) an.