Vereinsrecht

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Gründungsprozess

  1. Gründungsmitglieder erstellen eine Satzung (constitution).
  2. Gründungsmitglieder bestimmen den ersten Vorstand (board) gemäß der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
  3. Die Vorstandsmitglieder, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, melden den Verein ins Vereinsregister (register of associations) an.