Gehaltsrechner: Unterschied zwischen den Versionen

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In allen Fällen gibt es eine Einkommenssteuergrenze von 8004€ ([https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29#Entwicklung_des_Einkommensteuertarifs_seit_1958 Quelle-wiki]). Einkommensteuer kann [https://www.abgabenrechner.de/ekst/? hier berechnet werden].
 
In allen Fällen gibt es eine Einkommenssteuergrenze von 8004€ ([https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29#Entwicklung_des_Einkommensteuertarifs_seit_1958 Quelle-wiki]). Einkommensteuer kann [https://www.abgabenrechner.de/ekst/? hier berechnet werden].
  
==Studentische Hilfskraft für 1000€==
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==Werkstudent für 1000€==
''Fall'': Arbeitnehmer möchte eine studentische Hilfskraft mit Bruttogehalt von 1000€ einstellen.
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''Fall'': Arbeitnehmer möchte einen Werkstudent mit Bruttogehalt von 1000€ einstellen.
 
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Es muss nur die Rentenversicherung (RV) bezahlt werden. Den Rentenbeitragssatz findet man [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Deutsche_RV/Finanzen/Kennzahlen_Rechengroe%C3%9Fen/entwicklung_beitragssatz_node.html hier] (für 2012 ist der 19,6%).
 
Es muss nur die Rentenversicherung (RV) bezahlt werden. Den Rentenbeitragssatz findet man [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Deutsche_RV/Finanzen/Kennzahlen_Rechengroe%C3%9Fen/entwicklung_beitragssatz_node.html hier] (für 2012 ist der 19,6%).

Version vom 29. Mai 2012, 16:15 Uhr

Einkommenssteuer

In allen Fällen gibt es eine Einkommenssteuergrenze von 8004€ (Quelle-wiki). Einkommensteuer kann hier berechnet werden.

Werkstudent für 1000€

Fall: Arbeitnehmer möchte einen Werkstudent mit Bruttogehalt von 1000€ einstellen.

Es muss nur die Rentenversicherung (RV) bezahlt werden. Den Rentenbeitragssatz findet man hier (für 2012 ist der 19,6%).

RV-Betrag = 19,6 % von 1000€ = 196

Der Arbeitgeber und der Student teilen sich den RV-Beitrag: 196 / 2 = 98€.

Arbeitgeber

Arbeitgeber bezahlt:

  • den gesamten RV-Beitrag von 196€ an der Krankenkasse
  • das Bruttogehalt minus Hälfte von RV-Beitrag = 1000€ - 98€ = 902€ am Student.

Die Kosten für den Arbeitgeber sind insgesamt: 1000€ + 98€ = 1098€.

Der Arbeitgeber hat Meldepflichten.


Student

Der Student erhält 902€ vom Arbeitgeber.

Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: TK)

Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung (Quelle-ihk).


Alle Infos sind von der IHK bestätigt.
Mustervertrag heruntergeladen.

Arbeitsvertrag

Beim normalen Arbeitsvertrag werden die Sozialversicherungen von den beiden Seite (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) geteilt:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz und konkretere Daten haben wir noch nicht geklärt.

Meldepflichten

Der Arbeitgeber muss alle Sozialversicherungen bei der Krankenkasse melden.

Meldefrist: mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben.
Form der Meldung: Maschinelles Meldeverfahren ab 01.01.2006 Pflicht - durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen abgegeben werden.
Daten (Quelle-amt24-sachsen):

  • Grund der Abgabe (zum Beispiel Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung oder Beschäftigungszeiten)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Sozialversicherungsbeiträge (für Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Name und Anschrift des Beschäftigen
  • Sozialversicherungsnummer des Beschäftigen
  • Betriebsnummer der zuständigen Einzugsstelle/Krankenkasse ???
  • andere???

Software (Meldeprogramm): sv.net (Anklicken für mehr Info).

Quellen