Gehaltsrechner: Unterschied zwischen den Versionen

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''Fall'': Arbeitnehmer möchte einen Werkstudent mit Bruttogehalt von 1000€ einstellen.
 
''Fall'': Arbeitnehmer möchte einen Werkstudent mit Bruttogehalt von 1000€ einstellen.
 
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Es muss nur die Rentenversicherung (RV) bezahlt werden. Den Rentenbeitragssatz findet man [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Deutsche_RV/Finanzen/Kennzahlen_Rechengroe%C3%9Fen/entwicklung_beitragssatz_node.html hier] (für 2012 ist der 19,6%).
 
  
'''RV-Betrag''' = 19,6 % von 1000€ = '''196'''€
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[http://www.wk-aktivprogramme.de/tools/gehaltsrechner/?t=133889527269023403&skin=tk Der Gehaltsrechner] der TK hilft uns weiter.
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Folgendes muss bezahlt werden:
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* Rentenversicherung (RV) '''RV-Betrag''' = 19,6 % von 1000€ = '''196'''€ . Den Rentenbeitragssatz findet man [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Deutsche_RV/Finanzen/Kennzahlen_Rechengroe%C3%9Fen/entwicklung_beitragssatz_node.html hier] (für 2012 ist der 19,6%).
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* [http://www.lohn-info.de/umlageverfahren.html Umlage U1 und U2].
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** Umlage U1 - der Arbeitgeber versichert sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Pflicht für Unternehmen, die weniger als 30 Arbeitnehmer haben. Die Umlagesätze sind verschieden für jede Krankenkasse. Es gibt folgende verschiedene Umlagesätze bei der '''Techniker Krankenkasse''' (TK):
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*** '''1,20% x 1000€ = 12€''' (40% Erstattungssatz)
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*** 2,10% x 1000€ = 21€ (70% Erstattungssatz)
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*** 3,30% x 1000€ = 33€ (80% Erstattungssatz)
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** Umlage U2 - Mutterschaftsaufwendungen. Muss auch für Männer bezahlt werden, Grund: Solidarisch handeln und der Arbeitgeber soll nicht wegen Geldersparnisse Männer vor Frauen einstellen. Umlagesatz ist KK-abhängig. Bei der TK ist es:
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*** '''0,39% x 1000€ = 3,90€''' (100% Erstattungssatz)
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* [http://www.lohn-info.de/insolvenzgeldumlage.html Insolvenzgeldumlage]. Der Satz wird jedes Jahr geändert. Für 2012 ist es:
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** '''0,04% x 1000€ = 0,40€'''
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* Lohnsteuer. Kann offiziell auch [[https://www.abgabenrechner.de/ hier berechnet werden]].
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** '''11,83€ Lohnsteuer'''
  
 
Der Arbeitgeber und der Student teilen sich den RV-Beitrag: 196 / 2 = 98€.
 
Der Arbeitgeber und der Student teilen sich den RV-Beitrag: 196 / 2 = 98€.
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===Arbeitgeber===
 
===Arbeitgeber===
 
Arbeitgeber bezahlt:
 
Arbeitgeber bezahlt:
* den gesamten RV-Beitrag von 196€ an der Krankenkasse
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* an der Krankenkasse (TK):
* das Bruttogehalt minus Hälfte von RV-Beitrag = 1000€ - 98€ = 902€ am Student.
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** RV-Beitrag + Umlage U1 und U2 + Insolvenzgeldumlage = 196€ + 12€ + 3,90€ + 0,40€ = '''212,30€'''
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* an Finanzamt die Lohnsteuer '''11,83€'''.
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* am Werkstudent: das Bruttogehalt minus Hälfte von RV-Beitrag minus Lohnsteuer = 1000€ - 98€ - 11,83€ = '''890,17€'''
  
Die Kosten für den Arbeitgeber sind insgesamt: 1000€ + 98€ = 1098€.
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Die Kosten für den Arbeitgeber (Bruttobelastung) sind insgesamt:
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* Bruttogehalt + Hälfte des RV-Beitrags + Umalage U1 und U2 + Insolvenzgeldumlage = 1000€ + 98€ + 12€ + 3,90€ + 0,40€ = 1114,30€.
  
 
Der Arbeitgeber hat [[Gehaltsrechner#Meldepflichten|Meldepflichten]].
 
Der Arbeitgeber hat [[Gehaltsrechner#Meldepflichten|Meldepflichten]].
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===Student===
 
===Student===
Der Student erhält 902€ vom Arbeitgeber.
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Der Student erhält vom Arbeitgeber sein Bruttogehalt minus Hälfte des RV-Beitrags minus Lohnsteuer = 1000€ - 98€ - 11,83€ = '''890,17€'''
  
 
Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: [https://www.tk.de/tk/beitraege/beitragsrechner/studenten/208138 TK])
 
Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: [https://www.tk.de/tk/beitraege/beitragsrechner/studenten/208138 TK])

Version vom 7. Juni 2012, 10:16 Uhr

Einkommenssteuer

In allen Fällen gibt es eine Einkommenssteuergrenze von 8004€ (Quelle-wiki). Einkommensteuer kann hier berechnet werden.

Werkstudent für 1000€

Fall: Arbeitnehmer möchte einen Werkstudent mit Bruttogehalt von 1000€ einstellen.

Der Gehaltsrechner der TK hilft uns weiter.

Folgendes muss bezahlt werden:

  • Rentenversicherung (RV) RV-Betrag = 19,6 % von 1000€ = 196€ . Den Rentenbeitragssatz findet man hier (für 2012 ist der 19,6%).
  • Umlage U1 und U2.
    • Umlage U1 - der Arbeitgeber versichert sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Pflicht für Unternehmen, die weniger als 30 Arbeitnehmer haben. Die Umlagesätze sind verschieden für jede Krankenkasse. Es gibt folgende verschiedene Umlagesätze bei der Techniker Krankenkasse (TK):
      • 1,20% x 1000€ = 12€ (40% Erstattungssatz)
      • 2,10% x 1000€ = 21€ (70% Erstattungssatz)
      • 3,30% x 1000€ = 33€ (80% Erstattungssatz)
    • Umlage U2 - Mutterschaftsaufwendungen. Muss auch für Männer bezahlt werden, Grund: Solidarisch handeln und der Arbeitgeber soll nicht wegen Geldersparnisse Männer vor Frauen einstellen. Umlagesatz ist KK-abhängig. Bei der TK ist es:
      • 0,39% x 1000€ = 3,90€ (100% Erstattungssatz)
  • Insolvenzgeldumlage. Der Satz wird jedes Jahr geändert. Für 2012 ist es:
    • 0,04% x 1000€ = 0,40€
  • Lohnsteuer. Kann offiziell auch [hier berechnet werden].
    • 11,83€ Lohnsteuer

Der Arbeitgeber und der Student teilen sich den RV-Beitrag: 196 / 2 = 98€.

Arbeitgeber

Arbeitgeber bezahlt:

  • an der Krankenkasse (TK):
    • RV-Beitrag + Umlage U1 und U2 + Insolvenzgeldumlage = 196€ + 12€ + 3,90€ + 0,40€ = 212,30€
  • an Finanzamt die Lohnsteuer 11,83€.
  • am Werkstudent: das Bruttogehalt minus Hälfte von RV-Beitrag minus Lohnsteuer = 1000€ - 98€ - 11,83€ = 890,17€

Die Kosten für den Arbeitgeber (Bruttobelastung) sind insgesamt:

  • Bruttogehalt + Hälfte des RV-Beitrags + Umalage U1 und U2 + Insolvenzgeldumlage = 1000€ + 98€ + 12€ + 3,90€ + 0,40€ = 1114,30€.

Der Arbeitgeber hat Meldepflichten.


Student

Der Student erhält vom Arbeitgeber sein Bruttogehalt minus Hälfte des RV-Beitrags minus Lohnsteuer = 1000€ - 98€ - 11,83€ = 890,17€

Der Student zahlt seine Krankenversicherung unabhängig vom Vertrag. (KV-Beitrag: TK)

Der Student muss eine Mitgliedsbescheinigung am Arbeitgeber geben, spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung (Quelle-ihk).


Alle Infos sind von der IHK bestätigt.
Mustervertrag heruntergeladen.

Arbeitsvertrag

Beim normalen Arbeitsvertrag werden die Sozialversicherungen von den beiden Seite (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) geteilt:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz und konkretere Daten haben wir noch nicht geklärt.

Meldepflichten

Der Arbeitgeber muss alle Sozialversicherungen bei der Krankenkasse melden.

Meldefrist: mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben.
Form der Meldung: Maschinelles Meldeverfahren ab 01.01.2006 Pflicht - durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen abgegeben werden.
Daten (Quelle-amt24-sachsen):

  • Grund der Abgabe (zum Beispiel Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung oder Beschäftigungszeiten)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Sozialversicherungsbeiträge (für Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Name und Anschrift des Beschäftigen
  • Sozialversicherungsnummer des Beschäftigen
  • Betriebsnummer der zuständigen Einzugsstelle/Krankenkasse ???
  • andere???

Software (Meldeprogramm): sv.net (Anklicken für mehr Info).

Quellen