Vereinsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gründungsprozess==
 
==Gründungsprozess==
# Gründungsmitglieder erstellen eine Satzung (constitution).
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# Gründungsmitglieder errichten eine '''Satzung''' (constitution).
# Gründungsmitglieder bestimmen den ersten Vorstand (board) nach der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
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# Gründungsmitglieder bestellen den ersten '''Vorstand''' (board) nach der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
# Die Vorstandsmitglieder, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, melden den Verein ins Vereinsregister (register of associations) an. (z.B. je nach Satzung entweder jedes Vorstandsmitglied, das Einzelvertretungsbefugnis hat, oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam)
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# Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) an. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich)
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## Sie geben folgendes zum '''Notar''' zur Beglaubigung (notarization):
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### '''Abschrift (transcription/copy) der Satzung'''
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#### Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.
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### '''Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands'''.
  
 
[[Category: Recht]]
 
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Version vom 17. Juli 2012, 20:48 Uhr

Gründungsprozess

  1. Gründungsmitglieder errichten eine Satzung (constitution).
  2. Gründungsmitglieder bestellen den ersten Vorstand (board) nach der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
  3. Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins Vereinsregister (register of associations) an. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich)
    1. Sie geben folgendes zum Notar zur Beglaubigung (notarization):
      1. Abschrift (transcription/copy) der Satzung
        1. Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.
      2. Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands.