Vereinsrecht

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Gründungsprozess

  1. Gründungsmitglieder errichten eine Satzung (constitution).
  2. Gründungsmitglieder bestellen den ersten Vorstand (board) nach der Satzung. Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
  3. Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins Vereinsregister (register of associations) an. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich)
    1. Sie geben folgendes einem Notar (notary) zur Beglaubigung (notarization):
      1. Abschrift (transcription/copy) der Satzung
        1. Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.
      2. Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands.