Vereinsrecht/Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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==Quellen== | ==Quellen== | ||
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==Zulässigkeit für die Datenverarbeitung== | ==Zulässigkeit für die Datenverarbeitung== |
Version vom 9. August 2012, 09:34 Uhr
Quellen
Zulässigkeit für die Datenverarbeitung
- Erheben - von personenbezogenen Daten
- Verarbeiten - Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen
- Nutzen - sonstige Verwendung
- Personenbezogenen Daten - alles - Name, Anschrift, Interesse, Eintrittsdatum, Kontakte
Personenbezogenen Daten
- Name
- Adresse
- Bankverbindung
- Webseite
- Warum unterstützt er/sie den Verein?
- Photo?
Satzung
Die Vereinssatzung sollte eine Datenschutzerklärung mit den Zwecken, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, enthalten.