Lastschriftverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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** Die Kunden können aber in mehr als 6 Wochen die Abbuchung widersprechen ([http://www.finblog.de/2008/08/14/pssst-abbuchungen-bis-50-euro-ohne-unterschrift/ Quelle])
 
** Die Kunden können aber in mehr als 6 Wochen die Abbuchung widersprechen ([http://www.finblog.de/2008/08/14/pssst-abbuchungen-bis-50-euro-ohne-unterschrift/ Quelle])
  
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Aktuelle Version vom 20. April 2018, 12:55 Uhr

Gründungsprozess Mitglieder Mitgliederversammlung Vorstand Formulare Links


https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschrift.html

Für Vereine: http://www.experto.de/b2c/verein/das-lastschriftverfahren-vor-und-nachteile.html

  • keine schriftliche Ermächtigung erforderlich für Einmaleinzüge bis maximal 50€ (Quelle)
    • Die Kunden können aber in mehr als 6 Wochen die Abbuchung widersprechen (Quelle)

Wie? – Hilfestellung, Anleitung

Info von der GLS-Bank:

  • Der Verein schließt eine Inkassovereinbarung mit der GLS Bank ab.
  • Vereinsbonität für Lastschriftverfahren wird innerhalb 6 Monate geprüft.
    • Eine Verkürzung der Frist kann durch Absprache mit der GLS Bank erfolgen, in der der Verein seine Ziele und weiteres erklärt. Dies sollte möglich sein.
  • Der Verein erhält die Daten und kann sie auf folgende Arten der GLS Bank mit Online-Banking übermitteln:
  • Widerruf
    • Eine Lastschrift ist widerrufbar innerhalb 8 Wochen (2 Monate)
    • kostet für den Verein 2,5€ von der Seite des GLS-Bank und wahrscheinlich so viel von der Seite der Bank des Mitglieds.
  • "Ja, ich weiß, dass die Eintragung meines Namens als Unterschrift gilt"
    • Wäre sicher und möglich, nur wenn es nach einem Login des Mitglieds erfolgt.
  • Wichtig: Das nationale Lastschriftverfahren gilt ab dem 01.02.2014 nicht mehr. Ab dann gibt es nur noch SEPA Basis Lastschriften oder SEPA Firmen Lastschriften.



Verträge:

  • TODO: in Google nach "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften" suchen

Beispiele