Vereinsrecht/Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
** Warum unterstützt er/sie den Verein? | ** Warum unterstützt er/sie den Verein? | ||
** Photo? | ** Photo? | ||
+ | |||
+ | ==Satzung== | ||
+ | Die Vereinssatzung sollte eine Datenschutzerklärung mit den Zwecken, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, enthalten. | ||
[[Category: Vereinsrecht]] | [[Category: Vereinsrecht]] |
Version vom 9. August 2012, 09:20 Uhr
Quellen
Zulässigkeit für die Datenverarbeitung
- Erheben - von personenbezogenen Daten
- Verarbeiten - Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen
- Nutzen - sonstige Verwendung
- Personenbezogenen Daten - alles - Name, Anschrift, Interesse, Eintrittsdatum, Kontakte
Personenbezogenen Daten
- Name
- Adresse
- Bankverbindung
- Webseite
- Warum unterstützt er/sie den Verein?
- Photo?
Satzung
Die Vereinssatzung sollte eine Datenschutzerklärung mit den Zwecken, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, enthalten.