Vereinsrecht/Kassenprüfer
Version vom 21. April 2018, 19:46 Uhr von Andreas Plank (Diskussion | Beiträge) (Hilfe:Kategorisieren von Seiten: Kategorie: -OSEG 308 - Rechtswesen entfernt; Kategorie: OSEG - Rechtswesen hinzugefügt mittels HotCat-Helferlein (s. Benutzereinstellungen))
Gesetzlich nicht erforderlich, praktisch aber wünschenswert.
Sind kein Vereinsorgan und müssen keine Mitglieder des zu überprüfenden Vereinsorgan sein. In der Praxis sind zwei Prüfer üblich.
Aufgaben des Kassenprüfers:
- i.d.R. die Festellung der Übereinstimmung der Ausgabe- und Einnahmebelege mit dem Kassenbestand.
- möglich: eine umfassende Revision der Geschäftsführung.
- ob die Bücher ordnungsgemäß geführt werden und mit dem Jahresabschluss übereinstimmen. Stichproben reichen aus.
Der Prüfbericht ist die Grundlage für die Entlastung des Vorstands.
Pflicht eines Kassenprüfers:
- der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen.