Vereinsrecht/Kassenprüfer: Unterschied zwischen den Versionen

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* der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen.
 
* der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen.
  
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Version vom 14. April 2013, 19:37 Uhr

Gründungsprozess Mitglieder Mitgliederversammlung Vorstand Formulare Links


Gesetzlich nicht erforderlich, praktisch aber wünschenswert.

Sind kein Vereinsorgan und müssen keine Mitglieder des zu überprüfenden Vereinsorgan sein. In der Praxis sind zwei Prüfer üblich.

Aufgaben des Kassenprüfers:

  • i.d.R. die Festellung der Übereinstimmung der Ausgabe- und Einnahmebelege mit dem Kassenbestand.
  • möglich: eine umfassende Revision der Geschäftsführung.
    • ob die Bücher ordnungsgemäß geführt werden und mit dem Jahresabschluss übereinstimmen. Stichproben reichen aus.

Der Prüfbericht ist die Grundlage für die Entlastung des Vorstands.

Pflicht eines Kassenprüfers:

  • der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen.