Vereinsrecht/Kassenprüfer

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Gesetzlich nicht erforderlich, praktisch aber wünschenswert.

Sind kein Vereinsorgan und müssen keine Mitglieder des zu überprüfenden Vereinsorgan sein. In der Praxis sind zwei Prüfer üblich.

Aufgaben des Kassenprüfers:

  • i.d.R. die Festellung der Übereinstimmung der Ausgabe- und Einnahmebelege mit dem Kassenbestand.
  • möglich: eine umfassende Revision der Geschäftsführung.
    • ob die Bücher ordnungsgemäß geführt werden und mit dem Jahresabschluss übereinstimmen. Stichproben reichen aus.

Der Prüfbericht ist die Grundlage für die Entlastung des Vorstands.

Pflicht eines Kassenprüfers:

  • der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen.