Vereinsrecht/Spendenquittung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ansonsten gilt bei Überweisungen und Bareinzahlung folgende Regelung: Bei einer Spende '''bis zu 200 Euro''' brauchen Sie keine Spendenquittung. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg (siehe unten) in Verbindung mit dem Freistellungsbescheid (auf unserem Überweisungsträger). Bei einer Spende ab 200,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung zu. ([http://www.sos-kinderdoerfer.de/helfen/spenden/pages/haeufige-fragen-zur-spende.aspx Quelle])
  
 
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Version vom 8. November 2012, 16:11 Uhr

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SOS-Kinderdörfer:

  • Ansonsten gilt bei Überweisungen und Bareinzahlung folgende Regelung: Bei einer Spende bis zu 200 Euro brauchen Sie keine Spendenquittung. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg (siehe unten) in Verbindung mit dem Freistellungsbescheid (auf unserem Überweisungsträger). Bei einer Spende ab 200,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung zu. (Quelle)