Vereinsrecht/Spendenquittung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Kann ich meine Spendenquittung auch per E-Mail als PDF-Dokument erhalten?
 
* Kann ich meine Spendenquittung auch per E-Mail als PDF-Dokument erhalten?
 
** Nein. Im Moment geht das noch nicht. Wir sind aber gerade dabei – gemäß den gesetzlichen Verordnungen – ein Format zu entwickeln, das es ermöglicht, Spendenquittungen online zu versenden.
 
** Nein. Im Moment geht das noch nicht. Wir sind aber gerade dabei – gemäß den gesetzlichen Verordnungen – ein Format zu entwickeln, das es ermöglicht, Spendenquittungen online zu versenden.
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** Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an. ([http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/93775488493 Quelle])
  
  
 
[[Category: Vereinsrecht]]
 
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Version vom 8. November 2012, 16:16 Uhr

Gründungsprozess Mitglieder Mitgliederversammlung Vorstand Formulare Links


Per E-Mail senden?

SOS-Kinderdörfer:

  • Ansonsten gilt bei Überweisungen und Bareinzahlung folgende Regelung: Bei einer Spende bis zu 200 Euro brauchen Sie keine Spendenquittung. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg (siehe unten) in Verbindung mit dem Freistellungsbescheid (auf unserem Überweisungsträger). Bei einer Spende ab 200,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung zu. (Quelle)

Ärzte ohne Grenzen?

  • Kann ich meine Spendenquittung auch per E-Mail als PDF-Dokument erhalten?
    • Nein. Im Moment geht das noch nicht. Wir sind aber gerade dabei – gemäß den gesetzlichen Verordnungen – ein Format zu entwickeln, das es ermöglicht, Spendenquittungen online zu versenden.
    • Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an. (Quelle)