Vereinsrecht/Kassenprüfer: Unterschied zwischen den Versionen
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* i.d.R. die Festellung der Übereinstimmung der Ausgabe- und Einnahmebelege mit dem Kassenbestand. | * i.d.R. die Festellung der Übereinstimmung der Ausgabe- und Einnahmebelege mit dem Kassenbestand. | ||
* möglich: eine umfassende Revision der Geschäftsführung. | * möglich: eine umfassende Revision der Geschäftsführung. | ||
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Aktuelle Version vom 21. April 2018, 19:46 Uhr
Gesetzlich nicht erforderlich, praktisch aber wünschenswert.
Sind kein Vereinsorgan und müssen keine Mitglieder des zu überprüfenden Vereinsorgan sein. In der Praxis sind zwei Prüfer üblich.
Aufgaben des Kassenprüfers:
- i.d.R. die Festellung der Übereinstimmung der Ausgabe- und Einnahmebelege mit dem Kassenbestand.
- möglich: eine umfassende Revision der Geschäftsführung.
- ob die Bücher ordnungsgemäß geführt werden und mit dem Jahresabschluss übereinstimmen. Stichproben reichen aus.
Der Prüfbericht ist die Grundlage für die Entlastung des Vorstands.
Pflicht eines Kassenprüfers:
- der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen.