Vereinsrecht/Kassenprüfer: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Hilfe:Kategorisieren von Seiten: Kategorie: -OSEG 308 - Rechtswesen entfernt; Kategorie: OSEG - Rechtswesen hinzugefügt mittels HotCat-Helferlein (s. Benutzereinstellungen)) |
|||
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Vereinsrecht}} | {{Vereinsrecht}} | ||
+ | |||
+ | Gesetzlich nicht erforderlich, praktisch aber wünschenswert. | ||
+ | |||
+ | Sind kein Vereinsorgan und müssen keine Mitglieder des zu überprüfenden Vereinsorgan sein. In der Praxis sind zwei Prüfer üblich. | ||
Aufgaben des Kassenprüfers: | Aufgaben des Kassenprüfers: | ||
Zeile 8: | Zeile 12: | ||
Der Prüfbericht ist '''die Grundlage für die Entlastung''' des Vorstands. | Der Prüfbericht ist '''die Grundlage für die Entlastung''' des Vorstands. | ||
− | [[Category: | + | Pflicht eines Kassenprüfers: |
+ | * der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen. | ||
+ | |||
+ | [[Category:OSEG - Rechtswesen]] |
Aktuelle Version vom 21. April 2018, 19:46 Uhr
Gesetzlich nicht erforderlich, praktisch aber wünschenswert.
Sind kein Vereinsorgan und müssen keine Mitglieder des zu überprüfenden Vereinsorgan sein. In der Praxis sind zwei Prüfer üblich.
Aufgaben des Kassenprüfers:
- i.d.R. die Festellung der Übereinstimmung der Ausgabe- und Einnahmebelege mit dem Kassenbestand.
- möglich: eine umfassende Revision der Geschäftsführung.
- ob die Bücher ordnungsgemäß geführt werden und mit dem Jahresabschluss übereinstimmen. Stichproben reichen aus.
Der Prüfbericht ist die Grundlage für die Entlastung des Vorstands.
Pflicht eines Kassenprüfers:
- der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen.