Vereinsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gründungsprozess==
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{{Vereinsrecht}}
* Gründungsmitglieder halten eine '''Gründungsversammlung''' (foundation assembly) ab:
 
** Sie müssen mindesten 7 sein ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html Quelle]).
 
** Sie errichten eine '''Satzung''' (constitution), die den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthält und ergibt, dass der Verein eingetragen werden soll ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__57.html Quelle]). Die Satzung soll noch bestimmen ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__58.html Quelle]):
 
*** den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
 
*** ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
 
*** die Bildung des Vorstands,
 
*** die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und eine Bestimmung darüber, von wem die Beschlüsse der Mitgliederversammlung unterzeichnet werden müssen.
 
** Sie bestellen den ersten '''Vorstand''' (board) nach der Satzung.
 
** Sie fassen ein '''Gründungsprotokoll''' ab.
 
** Der Verein (association) hat den Status Vorverein und ist noch nicht rechtsfähig (legally responsible).
 
* Die vertretungsberechtigt Vorstandsmitglieder melden den Verein ins '''Vereinsregister''' (register of associations) des zuständigen Amtsgerichts (district court) an, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. (mit Einzelvertretungsbefugnis oder mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, Vertretung der Vorstandmitglieder ist durch notariell beglaubigte Vollmacht möglich). Das Vereinsregister ist eine Organisation des Amtsgerichts.
 
** Sie geben folgendes einem '''Notar''' (notary) zur Beglaubigung (notarization):
 
*** '''Abschrift''' (transcription/copy) '''der Satzung'''
 
**** Wann die Satzung errichtet wurde und von wem (mind. 7 Mitglieder) sie unterzeichnet wurde. Die Abschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.
 
**** Auf Urschrift (original) der Satzung wird wegen der elektronischen Anmeldung verzichtet ([http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612813.pdf Quelle Bt-drucks 16/12813 S. 12]).
 
*** '''Abschrift der Urkunden über Bestellung des Vorstands'''.
 
*** Der Notar kann die Unterlagen entweder per Post oder auf Wunsch des Vereins auch elektronisch dem Amtsgericht übermitteln.
 
  
* Der Verein wird vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen:
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Diese Seite enthält Informationen über Vereinsrecht. Hier findet Ihr rechtliche Information zu den Themen:
** Der Eintrag enthält: der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__64.html Quelle §64 BGB]).
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* [[Vereinsrecht/Gründungsprozess|Vereinsgründung]] - wie wird ein Verein gegründet?
** der Name des Vereins erhält den Zusatz "eingetragener Verein" ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__65.html Quelle §65 BGB]).
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* [[Vereinsrecht/Mitglieder|Mitglieder]] - wer kann Mitglied werden?
** Der Verein wird rechtsfähig.
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* [[Vereinsrecht/Mitgliederversammlung|Mitgliederversammlung]] - wie verläuft eine Mitgliederversammlung?
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* [[Vereinsrecht/Formulare|Formulare]] herunterladen.
  
* '''Kosten''' können entstehen:
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** '''beim Notar''' für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung
 
** '''beim Amtsgericht''' für die Eintragungsgebühr - gemeinnützige Vereine können davon befreit werden - Notar oder zuständiges Finanzamt fragen.
 
  
[[Category: Recht]]
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[[Category:OSEG - Rechtswesen]]

Aktuelle Version vom 20. April 2018, 20:38 Uhr

Gründungsprozess Mitglieder Mitgliederversammlung Vorstand Formulare Links


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